Auf der Tagesordnung standen außerdem Vorschläge von FPÖ und NEOS zur Senkung der Kammerbeiträge. Darüber hinaus fordert NEOS Transparenz bei der Verwendung von IHK-Beiträgen, einschließlich des „Kopf-Werbeverbots“. Auch NEOS befürworten eine Umstellung des Fahrplans zugunsten von Selbstbedienungsläden und wollen die Auslieferung von Tagesprodukten an Kunden auch sonntags ermöglichen. Die SPÖ will die Ausbildungsförderung erhöhen und überhöhte Gewinne von Energiekonzernen binden. Alle Vorschläge der Opposition wurden von der PVP und den Grünen verschoben. Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie: Interne Rechte Der Wirtschaftsausschuss hat heute mehrheitlich zwei Durchführungsgesetze zur Umsetzung der sogenannten EU-Modernisierungsrichtlinie in österreichisches Recht verabschiedet. Es ist eine Neugestaltung von fünf Gesetzen, die Verbraucherrechte regeln. Ein von der PVP und den Grünen im Ausschuss eingebrachter Änderungsantrag diente der rechtlichen Klarstellung der in Kraft getretenen Bestimmungen. Die EU-Modernisierungsrichtlinie reagiert auf die zunehmende Digitalisierung des Warenverkehrs, zum Beispiel durch die Ausweitung der jeweiligen Anwendungsbereiche auf digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Mehr Transparenz beim Online-Shopping gibt es auch durch umfangreiche Informationspflichten sowie ein neues, strengeres Sanktionsregime und eine Ergänzung des individuellen Verbraucherrechtsschutzes. Die neuen Verbote beziehen sich beispielsweise auf die gleichartige Vermarktung von Produkten trotz unterschiedlicher Zusammensetzung („Zweierqualität“). Auch beim Widerrufsrecht gibt es Änderungen. Darüber hinaus sieht die Modernisierungsrichtlinie neue Regelungen zur Kennzeichnung von Preissenkungen vor. Das vom Justizministerium ausgearbeitete sog. Gesetz zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie bringt Änderungen im Verbraucherschutzgesetz und im Fern- und Auslandsunternehmensgesetz (1529 dB). Neben digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungsverträgen sind dies Informationspflichten von Unternehmen, die an die technologische Entwicklung angepasst sind. Darüber hinaus werden die Transparenzpflichten für E-Vergabe-Betreiber aktualisiert. Das Widerrufsrecht ist auch für den Fall geregelt, dass auf Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde. Künftig wird zwischen Verträgen, die den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichten, und solchen, bei denen Verbraucher nur personenbezogene Daten angeben, unterschieden. Darüber hinaus sind Erweiterungen des Widerrufsrechts in Bezug auf aggressive oder irreführende Marketing- und Verkaufspraktiken geplant. Bei verbraucherrechtlichen Maßnahmen im Rahmen konzertierter Aktionen zur Ahndung von weitverbreiteten oder ausgedehnten Verstößen mit EU-Dimension können künftig auch sehr hohe Bußgelder verhängt werden. Das sogenannte Gesetz zur Umsetzung der zweiten Modernisierungsrichtlinie wurde vom Finanzministerium entworfen (1530 dB). Die Änderungen betreffen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Bundesgesetz über die Preisvergabe. Der Verbraucherschutz bei Schäden durch unlautere Geschäftspraktiken soll gestärkt werden. Unter anderem sind im Rahmen koordinierter Maßnahmen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens für umfangreiche Verstöße und erweiterte Verstöße mit EU-Dimension verankert. Gerald Loacker (NEOS) begründete die Missbilligung seines Teams mit den teilweise äußerst kritischen Äußerungen im Bewertungsprozess. Sie befürchteten, dass entgegen der Intention der EU-Richtlinie der Verbraucherschutz eingeschränkt werden könnte. Aus Sicht der ÖVP-Abgeordneten Johanna Jachs ist der Antrag gelungen, eine gute Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft herzustellen. Ulrike Fischer (Grüne) sagte, es gebe deutliche Verbesserungen für Verbraucher, etwa bei Rechtsschutz, Informationspflichten und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen. FPÖ und NEOS kritisieren die Höhe der Kammerbeiträge der Wirtschaftskammern Die FPÖ belastet die „Pflichtmitglieder“ der österreichischen Wirtschaftskammern durch die inflationsbedingte Erhöhung der Kammerbeiträge zusätzlich. Der FPÖ-Abgeordnete Erwin Angerer fordert daher, dass die österreichischen Wirtschaftskammern inflationsbedingt steigende Kammergebühren erlassen oder an die „Pflichtmitglieder“ zurückgeben (2559/A (E)). Darüber hinaus befürworten die Liberalen die vollständige Abschaffung der mehrfachen Pflichtmitglieder in den Fachgruppen bzw. Fachverbänden der Handelskammern. In einem Initiativantrag (565/A) fordert die NEOS eine Senkung des Arbeiterkammerbeitrags für die einkommensschwachen Rentner und des IHK-2-Beitrags als Beitrag der Kammern zur Bewältigung der Corona-Krise. Gerald Loacker will eine dauerhafte Beitragssenkung. Das bedeute mehr verfügbares Einkommen für Arbeitnehmer und eine Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmen, sagt er. SPÖ will überhöhte Gewinne von Energiekonzernen widmen Die Sozialdemokraten Rudolf Silvan und Christoph Matznetter übernehmen die Ideen der Europäischen Kommission zur Nutzung der Energiegewinne von Energiekonzernen zur Bekämpfung der Energiearmut in der Bevölkerung. Die österreichische Regierung muss ein Paket zur Besteuerung dieser zusätzlichen Gewinne schnüren und die Einnahmen müssen in Inflationsbekämpfungsmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen fließen (2639 A / (E)). Aufgrund der aktuellen Preisbildung am Strommarkt würden Erzeuger von Energie mit geringen Gestehungskosten wie Wasserkraft horrende Gewinne machen, kritisieren die Sozialdemokraten. SPÖ: Verlängerung der Ausbildungsförderung Aufgrund des großen Fachkräftemangels in Österreich fordert die SPÖ die Aufhebung der im seit 2023 geltenden Haushaltsbegleitgesetz 2020 eingeführten Förderobergrenze von 250 Millionen Euro zur Lehrlingsförderung (2640/A). )). . Sonst fehle die Finanzierung von Internaten für Berufsschüler, im Ausland lebende Lehrlinge, Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung etc., warnte die SPÖ-Abgeordnete Petra Oberrauner im Ausschuss. Man reagiere natürlich auf die gestiegene Nachfrage, sagte Eva-Maria Himmelbauer. Er verwies auf die laufenden Gespräche mit dem Finanzministerium, um den zusätzlichen Finanzbedarf zu berücksichtigen. NEOS: Flexible Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden und Lieferung von Tagesprodukten, auch sonntags NEOS fordert eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Stores. In einer Anwendung beziehen sie sich auf landwirtschaftliche Selbstbedienungsläden (2163 / A (E)), die den Landwirten helfen, durch Direktvermarktung mehr Einkommen zu erzielen. Karin Doppelbauer (NEOS) argumentiert, dass mit den Ausnahmen zugunsten von automatisierten Selbstbedienungsläden im Öffnungszeitengesetz die stark gestiegene Nachfrage berücksichtigt werden müsse. Auch bei der Regelung des Warenverkaufs an Sonntagen sei Österreich im internationalen Vergleich sehr restriktiv, erhebt NEOS in einem Initiativantrag zum Stundengesetz (2194/A). Eine Gleichbehandlung von Festnetz- und E-Commerce im Warenmarkt des kurzfristigen Bedarfs und des täglichen Bedarfs ist unabdingbar, um auch sonntags beliefern zu können. In Zeiten der Online-Bestellung sei es unverständlich, warum manche Lebensmittel nur fertig bestellt werden können, während andere täglich geliefert werden dürfen, sagte Gerald Loacker (NEOS) dem Ausschuss. Finanzminister Martin Kocher betonte, er sei grundsätzlich offen für eine Diskussion über Öffnungszeiten. Zu den regionalen Anbietern weist er darauf hin, dass die Regionalgouverneure je nach Region bereits unterschiedliche Betriebszeiten festlegen könnten. Bisher wird diese Funktion jedoch wenig genutzt. NEOS: Transparenz bei der Verwendung von IHK-Beiträgen und “Kopfverbot” für Anzeigen Gerald Loacker (NEOS) fordert ein entsprechendes Reformpaket von Bundesminister Martin Kocher (2610/A (E)). Hinsichtlich der Ausgabentransparenz hat die Wirtschaftskammer die Bewertungs- und Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Jahresabschlüsse der Kammern und Fachorganisationen für …