“Sachlich und fachlich falsch” – Tritin kritisiert Bundestags-Atomentscheidung
Ab: 00:27 Uhr| Lesezeit: 3 Minuten
Verlängerung der AKW-Durchführungsfrist vom Bundestag beschlossen Eigentlich sollte es noch in diesem Jahr enden, doch die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerks wurde vom Bundestag beschlossen. Die drei verbleibenden Atomkraftwerke bleiben bis Frühjahr 2023 am Netz. Doch der Streit ist noch nicht beendet. Olaf Scholz hat nach langem Streit Ende Oktober seine Vollmacht erteilt: Die drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland bleiben bis Mitte April 2023 am Netz. Jetzt hat der Bundestag eine Verlängerung der Laufzeit beschlossen – Alt-Umweltminister Jürgen Trittin hält das für falsch. Der frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundestages, die Betriebszeiten der drei verbleibenden Atomkraftwerke zu verlängern, scharf kritisiert. „Ich habe gegen die Mandatsverlängerung gestimmt“, sagte der Grünen-Politiker dem Deutschen Verlagsnetzwerk (Samstag). „Das ist aus energetischer Sicht nicht notwendig und die beiden Belastungstests haben deutlich gemacht, dass es auch nicht nötig ist.“ Angesichts der Energiekrise könnte es laut dem Politiker Probleme mit der Netzstabilität in Süddeutschland geben – zur Lösung des Problems könnten die drei Atomkraftwerke aber wenig beitragen. Der Betrieb von Kernkraftwerken sei dagegen mit Risiken verbunden, die bei Eintritt nicht beherrschbar seien, sagte Tritin. Daher ist es falsch, den überparteilichen Konsens zum Atomausstieg 2011 zu beenden. Das Parlament hat am Freitag beschlossen, dass die Hochöfen Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 15. April 2023 in Betrieb bleiben sollen. Dies ist das vorläufige Ergebnis eines heftigen Streits innerhalb der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP. Bundeskanzler Olaf Solz (SPD) hat Ende Oktober mit einem starken Wort entschieden, dass die drei Atomkraftwerke bis zum 15. April weiterlaufen sollen. Trittin kritisierte dies: „Die Weisungen des Bundeskanzleramtes sind für den Bundestag nicht bindend. Aus meiner Sicht ist es sachlich und technisch falsch.” Lesen Sie auch In einer namentlichen Abstimmung stimmten 375 Abgeordnete für die Änderung des Atomgesetzes, 216 stimmten dagegen und 70 enthielten sich der Stimme, teilte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) mit. Es wurden 661 Stimmen abgegeben. Der SPD-Abgeordnete Carsten Träger sagte vor dem 15. April: „An diesem Tag werde ich meine Kinder und meine Frau umarmen und mit einem Glas Sekt auf sie anstoßen.“ Verantwortlich ist die Entscheidung für einen vorübergehenden sogenannten Streckbetrieb. Es bleibt beim Atomausstieg. “Dann könnt ihr von der Unionsfraktion auf dem Kopf stehen, mit den Füßen schütteln, dann ist es ein für alle Mal vorbei.” Seine Parlamentskollegin Nina Scheer warnte davor, dass bei einem längeren Betrieb der Atomkraftwerke die erneuerbaren Energien verdrängt würden. Heftige Kritik seitens der Union folgte. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei “ein absolutes Minimum an Konsens, das Ergebnis einer monatelangen erschöpfenden Debatte” innerhalb des Ampelbündnisses. Eine kurzfristige Verlängerung der Betriebszeiten bringt kaum eine Entlastung hinsichtlich Preis und Versorgungssicherheit. “Das Ganze ist eine sehr kleine Rechnung.” Lesen Sie auch Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte in einem eigenen Antrag neben einem massiven Ausbau der Erneuerbaren auch eine Verlängerung der Laufzeit der letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland bis mindestens Ende 2024 vorgeschlagen. Die Abgeordneten begründeten dies mit den hohen Strompreisen. Vor allem der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz warf Finanzminister Robert Habeck (Grüne) Fehlinformationen in der Debatte um den Weiterbetrieb des Atomkraftwerks vor. “Die Lüge ist kurzlebig!” Im letzten Schritt liegt es noch am Bundesrat, der das Projekt an seiner Sitzung am 25. November aufgreifen könnte. Dass die Landeskammer die Pläne abschießt, ist allerdings höchst unwahrscheinlich.