Betrifft: Mitglied der russischen Staatsduma
Ein Mitglied der russischen Staatsduma, dessen Name mit „L“ beginnt. sagte, und seine Frau, die als Einwohnerin von München gemeldet ist. Die bayerischen Behörden ermitteln gegen das Ehepaar, weil es EU-weit gegen Sanktionen verstoßen haben soll. Im russischen Parlament soll L. die Resolution verabschiedet haben, mit der Präsident Wladimir Putin die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk in der Ostukraine als unabhängige Staaten anerkennen wolle. L. gehört damit zu den Personen, gegen die die Europäische Union am 23. Februar 2022 Sanktionen verhängt hat. L. sowie die in München lebende Ehefrau von K. dürfen keine Gelder mehr beziehen. Die Ermittlungen ergaben, dass dem russischen Ehepaar zwei gemeinsame Wohnungen in München gehörten und die Ehefrau zudem Alleineigentümerin einer dritten Wohnung in der Landeshauptstadt war.
Staatsanwaltschaft: Bisher gibt es keine vergleichbaren Fälle
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I ist dies der erste Fall auf Bundesebene, in dem nicht nur Vermögen „eingefroren“, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist ein solches Verfahren auf der Grundlage der Strafprozessordnung und der Rechtsprechung möglich, obwohl es bisher keine vergleichbaren Verfahren gegeben habe.
Die Miete geht mit sofortiger Wirkung an das Amtsgericht München
Mieteinnahmen aus allen drei Wohnungen in Höhe von 3.500 Euro flossen auf ein Konto bei einer deutschen Bank. Das Landgericht München ordnete deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme der drei Wohnungen und des Bankkontos an. Die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch wurden am Montag vorgenommen und somit ist die Beschlagnahme wirksam. Bewohner können weiterhin in den Wohnungen wohnen, müssen aber ab sofort monatliche Mietzahlungen beim Amtsgericht München einreichen.