Die Landeskammer hat die Einkünfte der Bürger vorerst gestoppt. Die von der Ampelkoalition geplante Sozialreform geht nun an den Vermittlungsausschuss. Die Union hatte zuvor angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.

Der angestrebte Bürgernutzen ist zumindest vorerst gescheitert. Die vom Bundestag beschlossene Umstellung der Grundsicherung Hartz IV fand in der Sondersitzung der Länderkammer keine Mehrheit.

Dort ist die Koalition aus SPD, Grünen und FDP-Laternen auf zusätzliche Stimmen aus den unionsgeführten Ländern zur Zustimmung angewiesen. CDU und CSU fordern jedoch Änderungen des Gesetzentwurfs.

Heil setzt auf ein schnelles Vermittlungsverfahren

Die Bundesregierung habe bereits beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach der Sitzung. Schon nächste Woche könnten die Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat tagen. «Wenn alle Beteiligten guten Willens sind», könne an der nächsten Bundesratssitzung am 25. November ein Kompromiss gefunden und beschlossen werden.

Er habe während des gesamten Prozesses “seine Hand ausgestreckt, um eine Lösung zu finden”, betonte der SPD-Politiker. „In diesen Zeiten, in denen sich viele Menschen aufregen, sollten wir uns nicht von parteipolitischem Handeln leiten lassen, das sind sinnvolle Lösungen für unser Land.“ Der Schlüssel ist, „die Arbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen“.

Zeit ist um

Der Vermittlungsausschuss, der aus 16 Vertretern des Bundestages und des Bundesrates besteht, muss noch eingerichtet werden. Nur wenn es dem Bundesrat gelingt, an seiner ordentlichen Sitzung nächste Woche Freitag einem Kompromiss zuzustimmen, wird die Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung fristgerecht zu Jahresbeginn ausbezahlt.

Das Bürgergeld soll das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen. Ziel der Reform ist es, die Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, auch durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung. Auch die Möglichkeiten zum Nebenverdienst mit geringeren Abzügen vom Bürgereinkommen werden ausgebaut. Die monatlichen Zahlungen werden deutlich steigen: Künftig erhält der Alleinstehende 502 Euro und damit monatlich 53 Euro für den Lebensunterhalt.

Umstrittener Reichtum

Die Union will die Erhöhung der Zahlungen unterstützen. Vor allem die geplante Ausweitung sogenannter Schutzmaßnahmen lehnt er ab. Bedürftige müssen diese finanziellen Reserven nicht anzapfen, wenn sie Bürgerleistungen erhalten wollen. So kann beispielsweise ein Alleinstehender für eine Wartezeit von zwei Jahren bis zu 60.000 Euro auf der hohen Stufe haben. Der Betrag erhöht sich mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Keine Mehrheit für Bürgereinkommen im Bundesrat

Martin Polansky, ARD Berlin, 14.11.2022 12:52 Uhr