Mehrheit der Deutschen findet das Einkommen der Bürger „eher schlecht“

Stand: 14:27 Uhr|  Lesezeit: 2 Minuten 

“Reichtum sollte nicht unantastbar sein” Der SPD-Vorsitzende Esken hat im Streit um das geplante Bürgergeld Kompromissbereitschaft in den Detailfragen signalisiert. Er hatte der Union zuvor Obstruktion vorgeworfen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Thorsten Frei, spricht von einem „eigentümlichen Demokratieverständnis“. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Laut dem ZDF-„Politbarometer“ finden nur 35 Prozent der Bürger das geplante Bürgereinkommen „eher gut“, während die Mehrheit das kritisch sieht: 68 Prozent der Befragten beklagen, dass das Bürgereinkommen ein Motivationsmangel für Arbeitslose sei. Ich suche nach einer Anstellung. Laut einer neuen Umfrage kommt das Bürgergeld bei der Mehrheit der Menschen in Deutschland nicht gut an. Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten „Politbarometer“ des ZDF hervor. 58 Prozent der Befragten finden das Grundeinkommen „eher schlecht“ und nur 35 Prozent „eher gut“. Die Mehrheit der Befragten stimmte auch der Kritik zu, dass die neue Zulage zu wenig Anreize für Arbeitslose setze, sich eine neue Stelle zu suchen. 68 Prozent sahen das so, 26 Prozent teilten diese Kritik nicht. Der Bundestag hatte das von der Ampelkoalition geplante Bürgergeld am Donnerstag mit einer Mehrheit von SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebracht. Allerdings braucht es noch die Zustimmung des Bundesrates, der voraussichtlich am Montag entscheiden wird. Lesen Sie auch Allmächtiger Wohlfahrtsstaat
Insbesondere hatte die Union das Gesetz zuvor mit der Begründung abgelehnt, es bestehe kein signifikanter Einkommensunterschied mehr zwischen Menschen mit Grundeinkommen und Geringverdienern. Aus Sicht von CDU und CSU mindert es den Anreiz, eine Arbeit anzunehmen.

Arbeitslose haben ein höheres Vermögen

Ampelpläne für das Bürgereinkommen sehen vor, den Regelsatz von derzeit 449 Euro für Singles auf 502 Euro anzuheben. Zudem werden Arbeitslose künftig weniger durch drohenden Leistungsentzug (Strafen) belastet und stattdessen stärker mit Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Zudem müssen die Anforderungen an die zulässige Vermögenshöhe und die Wohnungsgröße für Leistungsempfänger gelockert werden. Lesen Sie auch Die Ampel sagt, sie wollen niemanden unter Generalverdacht stellen. Aus diesem Grund sollten Leistungen in den ersten sechs Monaten des Bezugs der Staatsbürgerschaftsleistung („Vertrauenszeit“) nur in Ausnahmefällen gekürzt werden, wenn man nicht beharrlich mit dem Jobcenter kooperiert. Außerdem sollte in den ersten zwei Jahren („Wartezeit“) niemand sein Vermögen anfassen, es sei denn, es ist „erheblich“ und beträgt mehr als 60.000 Euro plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Auch ein Umzug in eine kleinere Wohnung soll während der Wartezeit nicht erforderlich sein. Die Politbarometer-Umfrage wurde von der Wahlen Research Group aus Mannheim durchgeführt. Zwischen dem 8. und 10. November 2022 wurden telefonische Interviews mit 1310 zufällig ausgewählten Wählern durchgeführt. Auch Festnetz- und Mobilfunknummern wurden berücksichtigt. Die Umfrage ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.