Therwil BL: Brüder teilen sich ungültige Kennzeichen – und zahlen teuer

Der eine legte die Platte auf die Rückseite, der andere nahm die Vorderseite – nur waren beide ungültig. Der Transport von zwei Autos von Zofingen nach Therwil ist für zwei Brüder teuer. Einer hatte nur einen Führerschein. 1/3 Zwei Brüder waren in zwei verschiedenen Autos ohne gültige Nummernschilder unterwegs. Die Fahrt von Zofingen nach Therwil ist für beide teuer. (virtuelles Bild) 20min/Matthias Spicher Der Ältere der beiden hatte nur einen Lernfahrausweis und durfte seinen Opel nicht alleine fahren. Dies hatte eine erschwerende Wirkung. (virtuelles Bild) 20 Minuten/Marco Zanger Beide waren bereits relevant. Nun verhängte die Staatsanwaltschaft Basel eine unbedingte Busse von 2670 Franken für den jüngeren und 3620 Franken für den älteren der beiden Brüder. Kanton BL/Tom Bisig Die Fahrt von Zofingen nach Therwil ist teuer für zwei junge Eritreer, die im Kanton Basel leben. So teuer wie zwei Wochen Luxusurlaub. Am 20. Dezember brachte A.* das vordere Nummernschild des Autos seines Bruders B.* an seinem Volvo an und fuhr damit nach Therwil. Sein Bruder fuhr die gleiche Strecke in seinem Opel mit nur einem Nummernschild. Das Problem: Die Kennzeichen waren nicht gültig. Beide wurden nun von der Staatsanwaltschaft Basel verurteilt. Gegen den 22-jährigen A. wurde ein Schuldspruch wegen Fahrens ohne gültiges Kennzeichen, Fahrzeugschein und Haftpflichtversicherung erlassen. Über dem. A. war schon relevant. Bereits im Juni 2021 wurde er wegen Nichteinreichens ungültiger Kontrollschilder mit einer bedingten Busse von CHF 150 belegt. „Dieses Vorstrafenregister hatte eindeutig keine abschreckende Wirkung“, so die Staatsanwaltschaft in der Urteilsbegründung. Dies führte zu erhöhten Strafen. Die Wiederholung des Vergehens kostet den jungen Eritreer nun eine unbedingte Busse von 1800 Franken. Inklusive Bussen und Gebühren muss er nun 2670 Franken bezahlen.

Der Bruder war auch Kadett

Noch schlechter ergeht es seinem älteren Bruder. Der 25-Jährige hatte zum Tatzeitpunkt nur einen Lernfahrausweis und durfte den Opel daher nicht alleine fahren. Zudem wurde er im August 2021 mit einer Busse von 250 Franken bedingt belegt, weil er ungültige oder beschlagnahmte Kontrollschilder nicht eingereicht hatte. Die Staatsanwaltschaft verhängte gegen ihn eine unbedingte Busse von 3000 Franken, zuzüglich Bussen und Gebühren, seine Rechnung belief sich sogar auf insgesamt 3620 Franken. Beide Strafverfügungen sind bereits rechtskräftig und wurden von den Angeklagten nicht angefochten. Die Staatsanwaltschaft kann ein Strafverfahren ohne Beweiserhebung mit einem Strafurteil für Straftaten, die mit höchstens 180 Tagessätzen oder sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind, einstellen. Die Staatsanwaltschaft Basel hat im vergangenen Jahr 13’595 Strafverfügungen erlassen. Erst bei 142 wurden sie in Berufung zum Strafgericht gebracht.