Die Staatsanwaltschaft glaubt der Behauptung des Mannes nicht. Seine Angaben seien nicht mit den Erkenntnissen von Experten in Einklang zu bringen – umfangreiche forensische und toxikologische Untersuchungen seien durchgeführt worden -, sagte Behördensprecherin Busek der APA. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Mann in diesem Fall die ihm vorgeworfene fahrlässige Tötung vorgeworfen wird – er soll den 43-Jährigen zunächst gewaltsam zur Zustimmung zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ihn dann weiter misshandelt haben, nachdem er sich in einem wehrlosen Zustand befand als Folge von Liquid Ecstasy-to nachweisen kann. Anders verhält es sich jedoch mit einem zweiten Toten, der ebenfalls ein halbes Jahr zuvor – am 14. Mai 2021 – in der Wohnung des 52-Jährigen entdeckt wurde. Auch mit diesem Mann hatte der Angeklagte eine sexuelle Begegnung arrangiert. Wie der verstorbene 43-Jährige wies auch die Leiche eine Einstichstelle am linken Ellbogen auf, während ein toxikologischer Test Spuren von GHB in Mengen fand, die als giftig gelten könnten. Die Todesursache dieses Mannes war der daraus resultierende Sauerstoffmangel.

Unsicherheiten über den Fall des zweiten Todesfalls

Obwohl die Parallelen zwischen den beiden Todesfällen offensichtlich sind, hat die Staatsanwaltschaft den ersten Fall nicht als Totschlag angeklagt. Mit der für die Strafverfolgung erforderlichen Sicherheit seien die Angaben des 51-Jährigen zu den Geschehnissen im Mai nicht zu dementieren, sagte Mediensprecherin Busek. Er behauptet, dass seine Sexualpartnerin bereits mit flüssiger Ekstase auf seinem Körper erschienen sei, weil sie sich zuvor auf chemischen Sex geeinigt habe. Die genauen Todesumstände und der genaue Todeszeitpunkt dieses Mannes konnten nicht mehr ermittelt werden, so dass dieser Tod nicht Gegenstand der Hauptverhandlung sein wird.

Fassungslos und brutal

Die Anklage umfasst auch einen Raubüberfall, bei dem Liquid Ecstasy eine Rolle gespielt haben soll. Am 5. Juni 2021 traf sich ein dritter Mann mit der 51-Jährigen zu einem Sexdate. Allerdings fand sie den 51-Jährigen bei ihrem Erscheinen mit ihm nicht besonders sympathisch und verweigerte daher laut Anklage einen intimen Kontakt. Der 51-Jährige überredete ihn zu einem Abschiedsgetränk, bei dem er angeblich die psychoaktive Substanz in das Getränk mischte und ihn unter Drogen setzte. Nachdem er den Mann bewusstlos geschlagen hatte, erbeutete der 51-Jährige Bargeld und Wertgegenstände im Gesamtwert von 18.000 Euro. Stunden später erwachte das Opfer aus dem Dämmerzustand. Der Angeklagte hat bereits 13 Vorstrafen. Ein Hinweis auf seine abnorme Persönlichkeitsstruktur könnte laut einem psychiatrischen Gutachten eine Verurteilung vor mehr als 30 Jahren sein. Der Mann wurde in jungen Jahren wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem er 13 Katzen und einige Zebrafinken geschlachtet hatte.