Viele Bauunternehmen berechnen ihren Kunden eine Pauschalgebühr für die Kontoführung. Nun ist klar: Das ist nicht nur in der Kreditaufnahme-, sondern auch in der Ansparphase nicht akzeptabel. Doch wie kommen Sparer an das zu viel bezahlte Geld? Reicht es, zu warten, bis sich die Bausparkasse von selbst bewegt? Nein, sagen die Experten.

Widerspruch gegen Gebühren

„Wer eine solche Gebühr bezahlt hat, sollte diese bei seinem Hersteller schriftlich anfordern“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbraucherportals „Finanztip“, t-online. „Das ist rückwirkend für drei Jahre möglich.“ Ob Sie während der Sparphase Kontoführungsgebühren bezahlt haben, können Sie auf Ihren jährlichen Kontoauszügen für Ihr Bausparkonto überprüfen. Andere Begriffe dafür sind Servicepauschale, Servicepauschale oder Jahresgebühr.

Welche Gebühren können Sie zurückfordern

Aufgrund der Verjährungsfrist können Sie Gebühren, die 2019 oder später gezahlt wurden, noch zurückfordern. Für 2019 ist die Frist der 31.12.2022. Sie können bei Ihrem Unternehmen auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verlangen.

Was tun, wenn das Bauunternehmen blockiert ist?

Wenn Ihr Unternehmen die Rückerstattung des Geldes ablehnt, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden. Dann beginnt ein Prozess, der auch die Verjährung hinauszögert. Gebührenrückforderungen aus dem Jahr 2019 können Sie dann nach dem 31.12.2022 erhalten. Das Ombudsverfahren ist für Sie kostenlos. Idealerweise nimmt die Bausparkasse das Schlichtungsangebot des Mediators an. Ist dies nicht der Fall, hilft nur eine Behandlung.