München – Die Bundesregierung will die Einmalhilfen für Verbraucher und Unternehmen im Dezember auszahlen. Die Strompreisbremse kommt im Januar, die Gaspreisbremse wird ab März nächsten Jahres fließen. Das ist der Plan. Bis zum 30. April 2024 sollen die Energiepreisbremsen laut Regierung gelten. 200 Milliarden Euro hat die Bundesregierung eingeplant, um die steigenden Energiepreise für die Bürger bis 2024 zu mindern. Für Gaskunden bedeutet dies konkret, dass sie im Dezember keine Vergütung an ihren Energieversorger zahlen müssen. Wenn Sie etwas bezahlen, wird Ihre Anzahlung im Januar abgerechnet. Diese Soforthilfe sei eine einmalige Zahlung zur Überbrückung der Zeit bis zur Gaspreisbremse, teilte die Bundesregierung mit. Anspruchsberechtigt sind neben Privathaushalten auch gewerbliche Unternehmen. Laut Handelsblatt sollte Ihr Verbrauch 1.500 Kilowattstunden nicht überschreiten. Für Stromkunden gibt es im Dezember keine Sofortzahlung. Für sie beginnt die Preisbremse bereits im Januar 2023. Die Strompreisbremse soll Verbraucher ab 2023 entlasten. (virtuelles Bild) © Christian Ohde/Bild
Energiepreisbremse: Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Gasverbraucher erhalten ab März eine Gutschrift auf ihrer Monatsrechnung. Die Haushalte erhalten für 80 Prozent ihres aktuellen Verbrauchs einen garantierten Brutto-Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis 9,5 Cent betragen. Musterrechnung für Erdgaskunden Bisher zahlte der Verbraucher für einen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden einen Preis von sieben Cent pro kWh. Nach der Preiserhöhung liegt der Preis nun bei 30 Cent pro kWh. Bei der Gaspreisbremse erhält der Kunde für 12.000 kWh (80 % von 15.000 kWh) einen Förderpreis von 18 Cent (30 Cent minus 12 Cent) und damit eine Gutschrift von 2160 Euro pro Jahr oder 180 Euro pro Monat. Die Regierung erhofft sich von der Preisbremse einen Anreiz zum Sparen für die Verbraucher. Denn die Gutschrift richtet sich nach dem bisherigen und nicht nach dem aktuellen Energieverbrauch des Verbrauchers, berichtet das Handelsblatt. Haushalte können also mehr Geld sparen, indem sie ihren künftigen Konsum reduzieren, da sich das Guthaben nicht ändern muss. Damit einkommens- und verbrauchsschwache Haushalte bei der Gaspreisbremse nicht schlechter gestellt werden als verbrauchsstarke Villenbesitzer, sollen private Verbraucher die Beihilfen als geldwerten Vorteil versteuern können. Diese Einkommensgrenze soll laut Finanzminister Robert Hambeck bei rund 75.000 Euro liegen. Bleiben Sie mit unserem brandneuen Verbraucher-Newsletter über Verbraucherinformationen und Produktrückrufe auf dem Laufenden.
Energiepreisbremse: Wann kommt die Strompreisbremse?
Ab dem 1. Januar 2023 soll die Strompreisbremse dazu beitragen, die Stromkosten insgesamt zu senken. „Der Strompreis für private Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen ist daher auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt für die Grundvoraussetzung von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs“, verspricht die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Kritiker halten den Starttermin jedoch für zu ambitioniert. Aus Sicht des Bundesverbandes der Energiewirtschaft ist das für mehr als 40 Millionen Haushalte am Jahresende nicht möglich. Verbraucher erhalten jedoch eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung. Dieser basiert auf 80 Prozent Ihres bisherigen Konsums. Der Bruttopreis für eine Kilowattstunde Strom soll auf 40 Cent gesenkt werden. Musterrechnung für Stromkunden Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht ca. 3196 kWh pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 32,87 Cent pro kWh also insgesamt 1050 Euro. Die Preisobergrenze der Strompreisbremse gilt künftig bis zu einem Verbrauch von 2557 kWh. Künftig werden dafür maximal 40 Cent pro kWh berechnet. Das entspricht einem jährlichen Strompreis von 1023 Euro. Die Gutschrift wird durch die Abrechnung durch den Stromversorger abgewickelt und ist für den Stromkunden direkt auf der Rechnung ersichtlich. Stromverbrauch pro Jahr Einsparung durch die Strompreisbremse pro Jahr*5000 kWh 320 Euro 4250 kWh 272 Euro 2500 kWh 160 Euro 1500 kWh 96 Euro Quelle: Check24 (berechnet mit einem Strompreis von 48 Cent pro kWh) Darüber hinaus plant die Regierung als weitere Entlastung, die Netzentgelte auf Vorjahresniveau zu belassen. Das Handelsblatt berichtet, dass es einen staatlichen Zuschuss für Übertragungsnetzbetreiber geben soll.
Energiepreisbremse: Bundestag und Bundesrat stimmen noch ab
Die Gesamtlösung zur Senkung der Strom- und Erdgaspreise soll am 18. November vom Kabinett gebilligt und am 2. Dezember vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat soll am 16. Dezember abstimmen. Die Bremsen sollen ab dem 1. Dezember in Kraft treten. Laut Handelsblatt sollen 30 Milliarden Euro aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Maßnahmen im Stromsektor verwendet werden. Die Regierung plant 8,9 Milliarden Euro für die Gaserhöhung im Dezember. Die Gaspreisbremse soll 51 Milliarden Euro kosten. Zwischen 66 und 82 Milliarden Euro sollen gezahlt werden, um den Strompreis zu bremsen und die Netzentgelte zu stabilisieren. Für Verbraucher und kleine Unternehmen, die durch Preisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, soll es laut dpa zudem einen Härtefonds von zwölf Milliarden Euro geben. Zudem müssen zur Finanzierung von Energiepreisbremsen sogenannte „Windfall Profits“ von Energieerzeugern amortisiert werden.
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