SPÖ, FPÖ und NEOS haben Verhandlungsbereitschaft signalisiert, sehen aber noch viele offene Fragen. Vor allem die FPÖ steht diesem Entwurf skeptisch gegenüber. Allerdings warnte NEOS-Verfassungsabgeordneter Nikolaus Scherak davor, das Projekt auf die Bank zu legen, und auch Grüne und ÖVP forderten einen “schnellen Abschluss der Verhandlungen”.
mehr Transparenz
Ziel der von PVP und Grünen vorgelegten Novellierung des Parteiengesetzes ist es, durch schärfere Kontrollen und härtere Sanktionen für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung zu sorgen und für mehr Fairness im politischen Wettbewerb zu sorgen. Koalitionsparteien schlagen beispielsweise vor, die journalistischen Pflichten der Parteien auszuweiten und dem Rechnungshof neue Prüfungsbefugnisse zu geben.
Zudem sollen die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfobergrenze deutlich erhöht und Spendenregeln angepasst werden. Zum umfassenden Paket gehören auch neue Kennzeichnungspflichten für politische Werbung im Wahlkampf, die Einrichtung eines öffentlichen Parteienregisters und klare Regelungen zu parteinahen Organisationen.
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NEOS für Wahlkampfkostenobergrenzen
NEOS hat unter anderem die Einführung von Straftatbeständen zur illegalen Parteienfinanzierung und zur Fälschung der Jahresabschlüsse der Parteien vorgeschlagen. Außerdem wollen sie durch abschreckende Sanktionen verhindern, dass die gesetzliche Kostenobergrenze des Wahlkampfs überschritten wird, ein generelles Spendenverbot an öffentlich-rechtliche Unternehmen verhängen und dem Rechnungshof volle Kontroll- und Prüfungsrechte für deren Finanzen einräumen.
Sie sorgen sich auch um die Senkung der Wahlkampfkosten auf 1 Euro pro Wahlberechtigtem, einschließlich Landtags- und Gemeinderatswahlen, und um eine Änderung des Vereinsgesetzes, um zu verhindern, dass Parteispenden umgangen werden.
Die SPÖ pocht auf die Unabhängigkeit des Rechnungshofs
Die SPÖ besteht darauf, parallel zum Parteiengesetz die Verfassung und die Geschäftsordnung des Nationalrats zu ändern. Einerseits ist sie daran interessiert, den künftigen Rechnungshofpräsidenten mit Zweidrittelmehrheit in den Nationalrat zu wählen, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und seine demokratische Legitimation zu stärken. Auf der anderen Seite sollte der Rechnungshof die Ministerien künftig genau beobachten, was die Beauftragung von Studien, Berichten und Recherchen sowie jegliche Social-Media-Aktivitäten von parteinahen Ministerialbeamten betrifft. Auch die parlamentarischen Vereine sollen gezielter als bisher Prüfungen an den Rechnungshof delegieren können.
Die FPÖ will Parteispenden verbieten
Die FPÖ schlägt ein komplettes Verbot von Parteispenden vor. Ausnahmen soll es nur für neue Parteien geben, wenn sie sich zum ersten Mal zur Wahl stellen. Besonders kritisch äußerten sich in der Debatte die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Michael Schnedlitz zum Koalitionsentwurf. Stefan beispielsweise sagte, der Vorschlag sei nicht geeignet für echte Verbesserungen. Was vorhanden ist, ist unausgegoren – gerade angesichts der jüngsten Korruptionsvorwürfe. Beispielsweise könnten parteinahe Organisationen unter dem Stichwort „Abonnements“ Millionen Euro für Parteien ausgeben.
PVP und Greens für eine schnelle Umsetzung
Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sprachen sich für einen zügigen Abschluss der Verhandlungen aus. Alle Beteiligten sollten ein “lebenswichtiges Interesse” an einer schnellen Umsetzung des Projekts haben, sagte Ottenschläger und forderte weitere Verhandlungen “in den kommenden Tagen”. Pramer zeigte sich überzeugt, dass in vielen Punkten Konsens zwischen den Parteien bestehe.
Zu den Bedenken der Opposition argumentierte Ottenschläger, der aktuelle Koalitionsvorschlag sei nicht gesetzgeberisch. Die Grundzüge des Projekts wurden bereits im Regierungsprogramm festgelegt. Stellt sich in der Praxis heraus, dass es noch Lücken gibt, steht weiteren Verbesserungen nichts mehr im Wege. Ottenschläger sieht die Definition einer parteinahen Organisation als zentral für die Novelle, in der er versicherte, dass auch die ÖVP sehr an einer guten, praktikablen Regelung interessiert sei.
Eine Zweidrittelmehrheit ist erforderlich
Zur Forderung der Opposition, den Rechnungshofpräsidenten künftig mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, stellte Pramer fest, dem Rechnungshof könne keine Parteinahme vorgeworfen werden. Vor allem in den letzten Wochen hat er seine Unabhängigkeit bewiesen. Allerdings sieht die FPÖ nach wie vor das Risiko, dass der Rechnungshof die Regierungsparteien nicht prüfen kann, weil er derzeit mit einfacher Mehrheit zurücktreten könnte.
Auf SPÖ-Seite forderte Christian Drobits eine „seriöse und ehrliche Auseinandersetzung“ mit dem Thema. „Die Parteien müssen wissen, was verboten und was erlaubt ist“, sagte er. Drobits setzte sich auch für die Vorschläge der SPÖ zur Wahl des Rechnungshofchefs und zur Ermöglichung von Sonderberichten ein.
Da der Koalitionsvorschlag auch eine Reihe von Verfassungsbestimmungen enthält, ist für eine Entscheidung eine Zweidrittelmehrheit und damit entweder die Zustimmung der SPÖ oder der FPÖ erforderlich.