Es kann kalt und dunkel werden. Der Schweiz droht im Winter eine Erdgasknappheit. Daniel Ballmer Politikredakteur Dies sind Verordnungsentwürfe für den Worst-Case-Szenario. Die Wirtschaft habe einen klaren Notfallplan gefordert. Ob es diesen Winter zu einer Gasknappheit kommt, lässt der Bundesrat offen. „Das lässt sich nicht vorhersagen und hängt nicht nur von meteorologischen, sondern vor allem von geopolitischen Faktoren ab“, sagt er. Sollte das Worst-Case-Szenario eintreten, wissen Bevölkerung und Wirtschaft nun ungefähr, was sie zu erwarten haben. So können sich die Betroffenen auf diesen Fall vorbereiten. Der Bundesrat schreibt, dass wohl alle Verbrauchergruppen ab Beginn der Verknappung angemessen zur Einsparung von Erdgas beitragen sollten.
Der Bundesrat dreht leicht auf
Tatsächlich werden die Verordnung über die Verbote und Beschränkungen der Erdgasnutzung sowie die Verordnung über die Quoten beim Gasbezug nur bei Engpässen vom Bundesrat erlassen. Konkret schreibt die Landesregierung vor, dass für erdgasbeheizte Innenräume eine Temperatur von 20 Grad gelten soll. Der ursprüngliche Verordnungsentwurf sah 19 Punkte vor. Das Beheizen von ungenutzten Räumen, Schwimmbädern, Dampfbädern und Saunen soll ebenso untersagt werden wie der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftschleier, Gaskamine, Hochdruckreiniger und Heißluftzelte. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte.
“Es gibt keine Gaspolizei mit Thermometer”
Die Temperaturhaltung obliegt laut Bundesrat den Mietern, sofern sie die Temperatur selber regulieren können, sowie den Vermietern. Verstöße gegen diese Pflicht werden strafrechtlich verfolgt. Das Finanzdepartement prüft die Möglichkeit von Bussen bei Verstössen und informiert den Bundesrat Ende Januar 2023. Aber eines ist klar: “Es wird keine Polizei geben, die mit einem Thermometer von Haus zu Haus geht, um die Temperatur zu messen”, versicherte Parmelin. Bei Umsetzung der Maßnahmen würden jedoch stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Als Vergleich nannte Parmelin Straßenverkehrskontrollen und in Bezug auf die Covid-Pandemie. Zuständig sind die Kantone.
Bußgelder sind möglich
Der Finanzminister stellte klar, dass die Nichteinhaltung von Gassparmaßnahmen zu Bußgeldern führen kann. Aber die Regierung basiert auf individueller Verantwortung. “Wir wollen vermeiden, ein Polizeistaat zu werden.” Der kurzfristige Ausfall von Großverbrauchern wird noch geprüft. Damit sollen innerhalb von 24 Stunden große Mengen an Energie eingespart werden. Der Bundesrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, Kompensationsmöglichkeiten und die daraus resultierende Kostenweitergabe an die Erdgastarife zu prüfen. Hingegen werden weitere Ausnahmen von der Quotenregelung nicht diskutiert, «da dies die Effizienz gefährden würde», wie der Bundesrat schreibt. Durch die direkte Zuteilung von Kontingenten steht Netzbetreibern ein wirksames Instrument zur Verfügung, um die Netzstabilität bei kurzfristigen Versorgungsengpässen sicherzustellen.
Die Erdgasversorgung könnte begrenzt sein
Bei Gasknappheit wird der Bezug von Erdgas für mindestens 24 Stunden eingeschränkt. Diese Massnahme könnte um mehrere Wochen verlängert werden, wie der Bundesrat schreibt. Ziel ist es, den Quotenhandel bei begrenztem Angebot zu ermöglichen, um den potenziellen Schaden für Verbraucher in der Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Details werden noch ausgearbeitet. Grundsätzlich seien die Maßnahmen in der öffentlichen Konsultation recht positiv aufgenommen worden, wie die Regierung schreibt. Nach Analyse von 113 Stellungnahmen von Kantonen, Parteien, Verbänden und Unternehmen können die Massnahmen als angemessen und verhältnismässig beurteilt werden. Es wurden jedoch häufig Fragen zu Kontrollen und möglichen Strafen im privaten Sektor aufgeworfen. Der Bundesrat schreibt, die Kantone seien für die Kontrollen zuständig. Die Verordnungsentwürfe basierten jedoch hauptsächlich auf der Tatsache, dass die große Mehrheit der Bevölkerung das Gesetz befolgt. (SDA)