Frauen und Gleichberechtigung Die zum Haushalt des Bundeskanzleramtes gehörenden Bereiche Frauen und Gleichstellung weisen Ausgaben in Höhe von 24,3 Mio. Euro auf, was einer deutlichen Steigerung um 5,9 Mio. Euro oder 32 % entspricht. Diese profitieren insbesondere von der Förderung von Erst- und Übergangsunterkünften für gewaltbetroffene Frauen und Kinder (+3 Mio. €) und Beratungsstellen für Frauen und Mädchen (+1 Mio. €). Darüber hinaus führten das von der jeweiligen Fallzahl abhängige Honorar und der Inflationsausgleich für Verträge mit Opferschutzorganisationen zu einer Erhöhung um 1,9 Millionen Euro. Familie und Jugend Der Haushaltsentwurf für 2023 sieht Zahlungen für Familien und Jugendliche in Höhe von 8,12 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum Haushalt 2022 sind dies 38,1 Mio. € oder 0,5 % mehr. Zu den Haushaltsprioritäten des Familienministeriums gehören neben der Aufwertung der Familienbeihilfen auch die Aufstockung der Familienberatungsstellen, kostenlose Lehrbücher und kostenlose Schülerbeförderung. Es wird erwartet, dass die Planzahlungen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 358,6 Millionen Euro steigen. Dies ist auf höhere FLAF-Einnahmen zurückzuführen, wobei der Anstieg durch die Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge ab 2023 (von 3,9 % auf 3,7 %) begrenzt wird. militärische Angelegenheiten Die Bundesregierung reagiert auf die veränderte Sicherheitslage in Europa mit einer deutlichen Aufstockung des Landesverteidigungshaushalts – konkret um 604,7 Millionen Euro oder 22,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 3,32 Milliarden Euro. Die Aufstockung der Mittel schafft die Basis für eine Steigerung der Investitionen um 66 % auf 711,8 Mio. € und eine Steigerung des Sachaufwands um 27,5 % auf 1,06 Mrd. €. Verteidigungsministerin Claudia Tanner sprach im Haushaltsausschuss von einem “historischen Haushalt”. Innovation und Technologie Im Jahr 2023 soll das Innovations- und Technologie(forschungs)budget insbesondere zur Förderung der angewandten Forschung für den Klima- und Umweltschutz im Sinne des Green Budgeting eingesetzt werden. Dafür sind im Bundeshaushalt 2023 insgesamt 624,1 Millionen Euro vorgesehen, was einer Steigerung von 42,5 Millionen Euro oder 7,3 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Mit den Haushaltsmitteln sollen laut Bundesministerin Leonore Gewessler Projekte unterstützt werden zur Verwirklichung der Energiewende und Mobilität, zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft und grünen Produktion sowie digitale Technologien und Weltraumforschung. In all diesen Bereichen erhofft sich der Klimaschutzminister Innovationen mit positiven Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Eine wichtige Aufgabe dieses Teils des Budgets ist die Finanzierung der zentralen österreichischen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Dazu gehören die Förderagentur Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws), Austrian Institute of Technology GmbH (AIT) und Silicon Austria Labs GmbH (SAL). Beweglichkeit Laut Bundeshaushalt werden die Ausgaben für den Verkehrssektor im Jahr 2023 um 8,8 % auf insgesamt 5,49 Mrd. EUR steigen. Diese Mittel werden hauptsächlich für ÖBB-bezogene Kosten ausgegeben. Die Zahlungen an die ÖBB-Infrastruktur AG betrugen 2,46 Mrd. € (+206,4 Mio. €) und die Zahlungen an die ÖBB-Personenverkehr AG 1 Mrd. € (+13 Mio. €). Weitere Zusatzzahlungen betreffen unter anderem die Energiekostenkompensation im Schienenverkehr (+100 Mio. €), S- und Regionalbahn (+40 Mio. €) und das Klimaticket (+24,7 Mio. €). Für letztere seien seit dem Sommer jeden Monat 14.000 Neukunden hinzugekommen, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler im Haushaltsausschuss. Klima, Umwelt und Energie 2023 sollen 3,66 Milliarden Euro für die Sektoren Klima, Umwelt und Energie zur Verfügung stehen. Das Bundesfinanzgesetz 2023 sieht zusätzliche Mittel u. a. für die Strompreiskompensation und die grüne Transformation vor. Insgesamt wird aber in diesem Fiskalbereich gegenüber 2022 mit einer deutlichen Minderung der Mittel um 46,5 % gerechnet. Diese Minderung sei vor allem auf den Wegfall der einmaligen Maßnahmen des erhöhten Klima- und Antiinflationsbonus zurückzuführen, so das Haushaltsamt des Parlaments in seiner Analyse sein Budget. Finanzierung Der Haushaltsentwurf sieht Zahlungen in Höhe von 1,72 Milliarden Euro für das Finanzmanagement vor. Gegenüber der Schätzung von 2022 entspricht dies einer Steigerung von 13,4 %. Die budgetierten Zahlungen steigen um 127,9 % auf 300,4 Millionen Euro. Als Begründung nennt der Haushaltsdienst des Parlaments den im Jahr 2022 erfolgten Kompetenzwechsel der Bundesministerien. Für das Jahr 2023 rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen aus öffentlichen Steuern in Höhe von 65,92 Milliarden Euro. Gegenüber der Schätzung von 2022 bedeutet dies für 2023 eine Steigerung um 8,98 Mrd. € bzw. 15,8 %. Da die Planwerte für 2022 im Haushaltsvollzug deutlich übertroffen werden, wird davon ausgegangen, dass die Steigerung gegenüber dem Erfolg von 2022 noch ausbleiben wird niedriger sein. Die öffentlichen Bruttosteuern werden im Haushaltsentwurf 2023 auf 109,1 Milliarden Euro veranschlagt.Im Vergleich zum Haushaltsvorschlag 2022 sind die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer (+ 3,5 Milliarden Euro), der Umsatzsteuer (+ 3,2 Milliarden Euro) und der Lohnsummensteuer (+ 1,9 Milliarden Euro). Euro) sollen besonders steigen. Für die nationale CO2-Bepreisung sind Zahlungen in Höhe von 1,0 Mrd. € vorgesehen. Für die Beamtenversorgung (inklusive Pflegegeld) rechnet die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 11,53 Milliarden Euro. Dies ist eine deutliche Steigerung von 780,7 Mio. € oder 7,3 % gegenüber dem Budget 2022. Dem stehen erwartete Einnahmen von 2,07 Mrd. € gegenüber. Die Zahlungen für den Finanzausgleich sollen laut Haushaltsentwurf 2023 2 Milliarden Euro erreichen, 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Haushaltsdienst begründet dies mit mehreren gegenläufigen Entwicklungen. Zum einen entfällt der im Jahr 2022 gezahlte einmalige Zweckzuschuss für Investitionen in den Ländern (500 Millionen Euro) und die für das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 vorgesehenen Zahlungen werden um 51,2 Millionen Euro gekürzt. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf 2023 für das neue kommunale Investitionsgesetz für 2023 Zahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro vor. Im Bereich des Bundesvermögens führt die Bezuschussung der Stromkosten im Jahr 2023 zu Mehrkosten in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf für diesen Bereich Zahlungen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum letzten Bundeshaushalt entspricht dies einer Steigerung von 51,1 %. Die Zahlungen sollen im Vergleich zum Haushaltsentwurf für 2022 um 475 Mio. € oder 32,5 % auf 1,9 Mrd. € steigen. Als Grund werden höhere geschätzte Dividenden (+508 Mio. €) genannt. Für den Bereich Finanzmarktstabilität sind Zahlungen in Höhe von 146,1 Millionen Euro und Zahlungseingänge in Höhe von 2,62 Milliarden Euro geplant. Die Minderung der budgetierten Zahlungen um eine Milliarde Euro begründet das Haushaltsamt mit der für 2022 veranschlagten Rückzahlung der HETA 2012-2022 Nachranganleihe, die ab 2023 nicht mehr fällig wird. Die geplante Erhöhung der Auszahlungen um 2,6 Mrd. € resultiert im Wesentlichen aus der erwarteten Rückzahlung des seit 2017 zur Refinanzierung der KA Finanz AG durch die ABBAG bereitgestellten Bundesdarlehens in Höhe von 2,5 Mrd. € im Jahr 2023. Ab 2023 sind keine weiteren Cash-Management-Zahlungen geplant. Bis 2022 wären diese durch Negativzinsen bei Aufrechterhaltung der Liquidität verursacht worden, so das Haushaltsamt des Repräsentantenhauses. Auch im Finanzrahmen 2023-2026 wird es keine künftigen Zahlungen geben. Aufgrund der positiven Zinsen rechnet das Finanzministerium mit Auszahlungen aus der Investition. Nach Angaben des Haushaltsdienstes handelt es sich bei den meisten Zahlungen jedoch um Überweisungen aus der EU. Die Zahlungen für Finanzierungen und Währungsswaps sind in die Höhe geschossen und haben die Vorjahreswerte um mehr als 100 % übertroffen. Im Finanzierungsbudget sind Auszahlungen in Höhe von 8,68 Milliarden Euro (+101,9 %) geplant. Das Haushaltsamt führte den „schnellen und erheblichen Anstieg“ auf Diskontzahlungen zurück, trotz der langen durchschnittlichen Restlaufzeit der bestehenden Schulden. In den Folgejahren bis 2026 steigen die Finanzierungskosten auf 7,98 bis 8,54 Milliarden Euro pro Jahr. Sie sind etwa 160 % höher als ihr niedrigster Trefferpunkt im Jahr 2021. (Fortsetzung TOP auf National Board) rei/mbu/gs HINWEIS: Nationalrats- und Bundesratssitzungen können auch per Live-Streaming verfolgt werden und stehen als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung.
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