Um den Entwicklungen Rechnung zu tragen, müsse das Gesetz verschärft werden, so Zadic, der zusammen mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) entsprechende Vorschläge vorgelegt habe. Sie basieren auf einem Arbeitskreisbericht, an dem ua das Dokumentationsarchiv Österreichischer Widerstand (DÖW), die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) Wien und die Mauthausen-Kommission beteiligt sind.
Souvenir-Entfernung
Die geplante Reform umfasst mehrere Punkte: Zum einen soll es ermöglicht werden, auf entsprechende Aktionen des Auslands gegenüber Österreich zu reagieren. Wenn beispielsweise in Spanien ein verbietungsrechtlich strafbares Posting mit Links nach Österreich erfolgt ist, sollen laut Ministern auch nationale Gerichte vorgehen können. Darüber hinaus werden künftig auch NS-Erinnerungsstücke registriert. Bisher konnte der Besitz allein nicht zur Übernahme führen, sondern nur, wenn eine nachweisliche Wiederbeschäftigung vorlag. Vor allem die CoV-Demonstrationen führten laut Zadic „zu Recht zu Diskussionen“.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
Zadic will den Bericht dem Ministerrat vorlegen.
Ablenkung für junge desillusionierte Menschen
Bei der im Gesetz beschriebenen „Brutto-Abschreibung“ wird „brutto“ gestrichen. Jegliche Verharmlosung sollte strafrechtlich verfolgt werden, so Zadic. “Die Kultgegenstände gehören ins Museum oder wurden zerstört”, sagte Edtstadler. Der Verfassungsminister regte auch an, für jüngere Menschen ohne einschlägige Vorstrafen eine Abzweigung zu ermöglichen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Zeitzeugeninterviews oder einen Besuch im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen zu bestellen. An dieser Stelle war DÖW-Direktor Gerhard Baumgartner teilweise skeptisch. Er könne sich eine solche Ablenkung bei jungen, nicht betroffenen Menschen vorstellen, aber hier müssten die Institutionen definiert und strukturierte Pläne vorgelegt werden, wie eine Ablenkung aussehen könnte. Bei den anderen Tätern kommt das sowieso nicht in Frage.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
“Die Kultgegenstände gehören ins Museum oder wurden zerstört”, sagte Edtstadler. Neben dem Verbotsgesetz bestrafen eine Reihe anderer Gesetze NS-bezogene Aktivitäten, wie beispielsweise das Tokens-Gesetz. Wer gegen diese Gesetze verstößt, dem drohen derzeit Verwaltungsstrafen – zumindest auf dem Papier. In der Praxis ist dies jedoch unwahrscheinlich. Der Bericht der Task Force stellt jedenfalls ein „klares Umsetzungsdefizit seitens der Verwaltung“ fest und sieht das Innenministerium eindeutig in der Verantwortung.