Vier Bundesländer wollen die Corona-Isolationspflicht aufheben

Stand: 11:43 Uhr|  Lesezeit: 2 Minuten 
Für positiv Getestete gelten in vier Bundesländern bald nur noch Masken 

Quelle: dpa/Jonas Walzberg Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Die Anzeige eingebetteter Inhalte erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Drittanbieter der eingebetteten Inhalte eine solche Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Bisher musste sich jeder, der positiv auf Covid 19 getestet wurde, in Deutschland selbst isolieren. Das wollen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein nun ändern. Dieser Schritt zu mehr Eigenverantwortung sei “verantwortungsvoll und notwendig”. Vier Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Verpflichtung zur Isolierung von mit dem Coronavirus infizierten Personen aufzuheben. Das sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie die zuständigen Ministerien am Freitag mitteilten. Die Länder haben angekündigt, dass eine neue Phase zur Bewältigung der Pandemie erforderlich ist. Anstelle der generellen Verpflichtung, positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu isolieren, soll es verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte geben, um besonders gefährdete Personen zu schützen, etwa in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. Die neuen Regeln sollen bald in Kraft treten, die Details werden derzeit ausgearbeitet. In Baden-Württemberg könnte das Mitte nächster Woche passieren, sagte ein Sprecher. Konkreter wurde Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er kündigte an, dass die neue Verordnung ab dem 16. November in Kraft treten werde. Diejenigen, die positiv sind, sollten jedoch außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen. „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Wenn du krank bist, bleib zu Hause“, sagte Holecek. Gefährdete Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir das Infektionsgeschehen frei lassen“, betonte der Minister. Lesen Sie auch „Leider hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, eine gemeinsame Lösung in der Frage der Abschottung zu finden“, sagte Holecek. „Deshalb gehen wir jetzt diesen wichtigen Schritt für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Coronavirus angesichts einer sich verändernden Pandemie-Lage.“ Es ist der richtige Zeitpunkt für Menschen, mehr Verantwortung zu übernehmen.

„Verantwortlich und notwendig“

„Solange das aktuell weit verbreitete Mikrovirus nicht durch eine krankheitserregendere Variante ersetzt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortungsvoll und notwendig“, begründete Hessischer Sozialminister Kai Klose (Grüne) die Lockerung. Viele Menschen in Deutschland sind geimpft oder infiziert. Die Bundesländer beziehen sich laut Mitteilung in ihrem gemeinsamen Vorgehen auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich. Aus diesen Ländern seien keine negativen Befunde bekannt, hieß es. Lesen Sie auch Die sinkenden Infektionszahlen, wirksame Impfungen und eine Grundimmunität in der Bevölkerung von über 90 % sprechen für eine Lockerung der Isolationspflicht. Länder betonten zudem, dass es in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe mehr gebe und wirksame antivirale Medikamente zur Verfügung stünden. Bisher mussten sich mit dem Coronavirus infizierte Personen nach positiver Testung in der Regel für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben – und zwar bis zu einer Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden, maximal 10 Tage insgesamt.