Skandal um Mario Fehr im Kanton Zürich Mario Fair (parteilos) spricht am Montag an der Kantonsratssitzung Zürich über den Brand. Präsidentin Esther Guyer (Grüne) versuchte ihn mehrfach mit dem Hinweis auf die Zwei-Minuten-Regel zu bremsen. Falsch, wie sich herausstellte Gepostet: 17:18 Uhr | Aktualisiert: vor 28 Minuten Der Streit zwischen dem Sicherheitsdirektor und dem Regierungspräsidenten entstand bei der dringenden Initiativstellungnahme zur Frage der Betreuung minderjähriger Asylsuchender. Als Sicherheitsdirektor Mario Fehr, 63, das Thema ansprach, klingelte Ratspräsident Guyer nach gut fünf Minuten. Er warnte Fer, seine Rede zu beenden, und sagte, dass seine Redezeit abgelaufen sei.

Die Mehrheit wollte Fer seine Rede beenden lassen

Fer lehnte es sofort ab – er war für diese zwei Minuten nicht gebunden, er hatte es geklärt. Fer ärgerte sich darüber, dass die dringende Erklärung der Initiative in kurzer Zeit auf die Tagesordnung gesetzt worden war und man ihn nicht einmal ausreden lassen wollte. Guyer bestand jedoch darauf, dass es im Raum zu einem Tumult kam. Die Kantonsräte votierten nach kurzer Diskussion mit deutlicher Mehrheit für einen Regulierungsvorschlag von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), der Fehr seine Rede ausreden lassen wollte. Gayer fügte sich und übergab Fer erneut das Wort, diesmal “so viel er wollte”. Fer bedankte sich „für die Anweisungen“ und fuhr fort.

Auch für Regierungsräte gilt die Regel – allerdings nur teilweise

Guyer hat jedoch zuvor auf Bestimmungen des Reglements des Kantonsrates (KRR) verwiesen, die auch für Regierungsberater gelten. Tatsächlich sind die Sprechzeitbegrenzungen für die verschiedenen Gesprächsarten im KRR detailliert festgelegt. Die genannten zwei Minuten gelten in der Regel für dringende Stellungnahmen. Gemäss Kantonsratssekretär Moritz von Wyss gelten die Sendezeitbeschränkungen eigentlich für die Mitglieder des Regierungsrates. Der Kantonsrat hat diesen Grundsatz bei der KRR-Revision 2019 übernommen.

Es gibt wirklich eine Sonderregel

Mario Fehr hingegen sagte, er habe gar nicht über die Dringlichkeit der Initiative gesprochen, sondern sich gegenüber dem Kantonsrat allgemein zur Situation unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender im Kanton Zürich geäußert. Paragraph 66 des Kantonsratsreglements gibt der Kantonsregierung die Möglichkeit, sich zu «Notfällen» zu äussern. Gemäss KRR sollen Fraktionen ihre Statements «kurz und bündig» halten und einzelne Kantonsratsmitglieder ihre persönlichen Statements auf zwei Minuten beschränken. (SDA)