Informationen zur Grundsteuer werden zeitgleich auf der Internetseite des Finanzministeriums (lsaurl.de/Grundsteuer) und auf der internationalen Internetseite (www.grundsteuerreform.de) veröffentlicht. Am 20. Juni 2022 schaltet das Amt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt (LVermGeo) das Grundsteuer-Förderprogramm frei, um Daten zur Grundsteuererklärung zur freien Verwendung bereitzustellen. Das Grundsteuer-Förderprogramm wurde entwickelt, um die Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zu unterstützen. Mit diesem Portal können Bürgerinnen und Bürger jederzeit die für die Erhebung der Grundsteuer sowie für land- und forstwirtschaftliches Vermögen erforderlichen Informationen abrufen. Das Immobilienförderprogramm LVermGeo ist über die Internetseite (www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de) zugänglich. Beteiligt sich an Online-Ausschreibungen anderer Bundesländer zur Unterstützung der Umsetzung der Grundsteuerreform. Alle für die Deklaration erforderlichen Grundstücksinformationen wie Bodenrichtwerte für Grundstücke oder Renditen für land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgüter ab dem Stichtag der Hauptbewertung am 1. Januar 2022 werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Neben der visuellen Darstellung im Grundsteuer-Viewer können die Daten auch eingesehen und auf einem Merkblatt ausgedruckt werden. Die Beantragung eines Katasterauszugs für Grundsteuerzwecke ist nicht erforderlich. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 muss die Erklärung schnell und bequem elektronisch über das „ELSTER-Portal – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de abgegeben werden. Dies ist der einfachste und schnellste Weg für die Bürger, aber auch für die Steuerbehörden. Um allen den Zugang zu ermöglichen, kann auch der Zugang eines bestehenden Angehörigen zu ELSTER zur Abgabe einer Erklärung genutzt werden. Kinder können beispielsweise den Antrag elektronisch für ihre Eltern stellen. Auch bei der elektronischen Abgabe der Erklärungen können die Mitglieder der Steuerberater behilflich sein. Auch Immobilienverwalter können die Deklaration übernehmen. Dabei werden selbstverständlich auch die Belange derjenigen berücksichtigt, die über keinen elektronischen Weg zur Abgabe der Erklärung verfügen. In begründeten Ausnahmefällen stellt die Finanzverwaltung Formulare zur Verfügung und akzeptiert gedruckte Erklärungen.