Lauterbach will den Zugang zu Corona-Bürgertests einschränken
Ab: 21:52 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Quelle: dpa / Michael Kappeler Das Bundesgesundheitsministerium hat eine „Herbststrategie Corona“ entwickelt. Sie sieht unter anderem eine neue Teststrategie vor – sowie eine „maßgeschneiderte Impfkampagne“ im September. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Zugang zu kostenlosen Bürgertests auf das Coronavirus deutlich einschränken. Nur Patienten mit Symptomen sowie andere ausgewählte Personengruppen wie Kleinkinder und Schwangere sollten in Frage kommen. Das geht aus der „Corona-Herbststrategie“ des Ministeriums hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet. Das kostenlose Angebot an alle Bürger ist nur bis Ende Juni stabil. Die Zeitung nennt weitere Gruppen und Möglichkeiten für kostenlose Bürgertests:
Präventive Kontrolle in Pflegeheimen und Krankenhäusern Menschen mit erhöhter Kontaktbelastung, zum Beispiel vor Großveranstaltungen wenn eine Kontraindikation für die Impfung besteht, wie z. B. Schwangerschaft im ersten Trimester Hotspot-Infektionsstatus Flüchtlinge aus der Ukraine
Allerdings solle eine gut erreichbare Testinfrastruktur inklusive Apotheken erhalten bleiben, berichtet das RND. Künftig will die Bundesregierung den Testzentren aber weniger Geld für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests für Bürgerinnen und Bürger zahlen. “Die Gesamtkosten werden um etwa die Hälfte gesenkt”, schreibt das Ministerium in seinem Strategiepapier. Bis Ende Juni soll die Prüfungsordnung geändert werden.
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Je nach Verfügbarkeit will Lauterbach auch von den Herstellern Moderna und Biontech auf die Omicron-Variante angepasste Impfstoffe in ausreichender Zahl kaufen. Ab September müsse eine „maßgeschneiderte Impfkampagne“ gestartet werden, um die vierte Impfung „insbesondere in der älteren Gruppe“ zu bewerben.
Die „Kronen-Herbst-Strategie“ umfasst sieben kürzlich von Lauterbach vorgestellte Punkte. Neben der neuen Testverordnung und einer neuen Impfkampagne liegt der Fokus auf der Optimierung des Konzepts der medizinischen Behandlung des Coronavirus, dem Schutz gefährdeter Gruppen, der besseren Erfassung der Krankenhaustagesdaten, einer Schutzidee für Kindergärten und Schulen und in der Änderung des Schutzes von Infektionen tue ich so.
Das Land drängt auf eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes
In jüngerer Zeit wird der Bund zunehmend von den Bundesländern unter Druck gesetzt, schnell eine gesetzliche Grundlage für weitere Schutzanforderungen im Falle einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben vor einer zweitägigen Konsultation der Gesundheitsminister an diesem Mittwoch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gefordert, die noch vor der Sommerpause eingebracht werden soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wies die Anträge zurück. „Wir haben uns innerhalb der Bundesregierung auf einen durchdachten und seriösen Fahrplan geeinigt“, sagte er dem RND. “Darauf haben sich alle Ministerpräsidenten bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt.” Lesen Sie auch Gesundheitsminister Lauterbach bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung. Sobald der Sachverständigenrat seinen Bericht zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorlege, werde sich die Bundesregierung „einvernehmlich und zügig einigen“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag der ARD. Die Bewertung bisheriger Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch den Sachverständigenrat liegt am 30. Juni vor. Die aktuellen Regelungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus.