Daher müsse sich der 95-Jährige möglicherweise vor einem weltlichen Gericht über den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche verantworten, teilte die Forschungsstelle Essen Correctiv mit am Mittwoch (22.6.). Die Klage wurde vom Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern eingereicht. Μήν Die Klage richtet sich gegen Pfarrer Peter H., der seit Januar 2022 auch eine Schlüsselrolle bei der Berichterstattung über Missbräuche der Erzdiözese München und Freising spielt, sowie gegen mehrere katholische Kirchenführer, darunter Kardinal Friedrich Wetter, Generalvikar Christoph Klingan und den ehemaligen Papst Benedikt XVI In den 1990er Jahren soll Peter H. im Erzbistum München viele Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, darunter auch den Kläger. Ob der Papst und frühere Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger für die Anschläge strafrechtlich verfolgt werden kann, ist umstritten. Experten geben Medienberichten zufolge der Klage eine Chance, wenn die Kirche auf die Berufung auf die Verjährung verzichtet, wie sie es bereits im innerkirchlichen Verfahren getan hatte.

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Der frühere Erzbischof von München, Kardinal Veter, hat angekündigt, keine Verjährung zu beantragen. Das Erzbistum München und Freising wollte sich offiziell nicht zu den Ermittlungen äußern. Im Januar legte die Münchner Anwaltskanzlei WSW ein Gutachten im Auftrag des Erzbistums München und Freising vor. Demnach gibt es Hinweise auf mindestens 497 Opfer sexueller Gewalt im Erzbistum zwischen 1945 und 2019. Der Ehrenpapst Benedikt XVI. wird vorgeworfen, als Münchener Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982) viermal nicht angemessen gegen Täter vorgegangen zu sein.