Lambrecht fotografierte seinen eigenen Sohn im Helikopter Ein halbes Jahr lang wich Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (57, SPD) der bitteren Frage aus, wer das seltsame Foto ihres Sohnes im Bundeswehrhubschrauber gemacht habe. Jetzt musste er es zugeben! Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte gegenüber BILD: Lambrecht selbst habe seinen Sohn Alexander (22) fotografiert. Das Foto entstand kurz bevor Mutter und Sohn nach Nordfriesland flogen. Ein paar Kilometer von Sylt entfernt, wo es nach einem kurzen Besuch bei der Truppe in die Osterferien ging. Blamage: Erst nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtshofs, die nun vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde, offenbarte Lambrecht die Wahrheit. Der „Tagesspiegel“ klagte und verwies auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
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Das Gericht weist Lambrechts Argumente zurück
OVG: „Die aufgeworfenen Fragen zur Entstehung des Fotos und seiner Veröffentlichung betreffen auch den Amtsbereich des Ministers. Das Foto steht in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem offiziellen Flug des Helikopters. Ein inhaltlicher Zusammenhang kann auch insofern bestätigt werden, als das Foto den Diensthubschrauber sowie den Sohn des Ministers zeigt.”
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Lambrechts Argument, das Foto und seine Umstände seien privat, konnte das Gericht nicht überzeugen: “Auch die Aussage der Beklagten, dass es um ‘inneren Bereich der Privatsphäre’ geht, dass es sich um ‘Schlüssellochjournalismus’ handelt” und insbesondere die Antwort darauf die Frage, ob der Minister wusste, dass die Veröffentlichung des Fotos dem Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes widerspricht, ist unbegründet».
Im Gegenteil, das Foto steht im Zusammenhang mit der offiziellen Arbeit des Ministers, es wurde nicht in einem streng geschützten privaten Umfeld aufgenommen. Die Ministerin selbst habe mit ihrem Sohn “freiwillig ihre privaten Interessen mit der Ausübung ihrer Amtspflichten verflochten”.
Vor Gericht erhielt er einen verstörenden Klatsch: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht
Foto: Annette Riedl/dpa
Ein Sieg für die Pressefreiheit!
Der Deutsche Journalistenverband erklärt: „Das Gericht hat das Informationsrecht der Journalisten gestärkt – und das ist gut so. Hoffentlich lernt die Bundesverteidigungsministerin daraus, dass sie nicht nach eigenem Ermessen entscheiden darf, was Privatsphäre ist und wo das öffentliche Interesse beginnt. Im Fall des Helikopterflugs hatte die Öffentlichkeit jedenfalls weitaus größere Rechte als Christine Lambrecht und ihr Sohn. Das hat das Gericht jetzt klar entschieden.”
Aber Lambrecht sagte, er wisse nicht, dass sein Sohn es auf seinem Instagram-Profil posten würde. Er sagte dem Tagesspiegel: “Es war nicht bekannt, dass es in den sozialen Medien veröffentlicht wird.”
Der unglückliche Einsatz des Nachwuchses war jedoch kein Einzelfall: Alexander begleitete seine Mutter während ihrer Amtszeit als Bundesjustizministerin auf mehreren Dienstreisen. Und dann hat er Fotos auf Instagram hochgeladen, die ihn vor und in einer Regierungsmaschine zeigen.