14.11.2022 14:56 Uhr

Wenn sich Arbeitnehmer krank fühlen und nicht zur Arbeit kommen können, müssen sie zuerst ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Aber muss man das persönlich machen? Wenn du wirklich krank bist, willst du einfach ins Bett kriechen. Allerdings müssen Arbeitnehmer zunächst ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie nicht zur Arbeit kommen können. Muss es immer ein persönlicher Anruf beim Vorgesetzten sein, oder können das auch andere machen? Zunächst wird die sogenannte Meldepflicht gesetzlich definiert. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren mögliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.

Auch Angehörige können den Arbeitgeber informieren

„Eine besondere Form gibt es nicht“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Die Benachrichtigung kann mündlich, telefonisch, per SMS, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Und: Auch Angehörige und Arbeitskollegen können laut Markowski den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber informiert wird – Management, HR oder ein direkter Vorgesetzter sind denkbar, wenn sie berechtigt sind, die Informationen zu erhalten. “Natürlich reicht eine Nachricht an den Betriebsrat, die Telefonzentrale oder den Pförtner nicht aus.”

Hüten Sie sich vor Bots

Nach Angaben des Sonderermittlers können auch andere Personen als Boten zur Unterrichtung des Arbeitgebers eingesetzt werden. Der Haken: “Wenn das schief geht, weil sie zum Beispiel vergessen haben, die Nachricht vor Beginn des Dienstes zu senden, fällt es auf den Patienten zurück.” Dann gibt es keine richtige Benachrichtigung. Das kann allerdings wichtig sein: Verstößt ein Mitarbeiter wiederholt gegen die Meldepflicht, kann ihm im schlimmsten Fall und nach entsprechender Abmahnung auch verhaltensbedingt gekündigt werden. Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied des Präsidiums des Arbeitskreises Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).