Von: Thomas Eldersch Aufteilung In Bayern sind die Corona-Regeln im Griff. Klaus Holetschek hat nun das Ende der Selbstisolation nach der Ansteckung mit dem Coronavirus verkündet. Update vom 11. November: Jetzt ging alles ganz schnell. An diesem Freitag hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach der Kabinettssitzung in München das Ende der Corona-Isolationspflicht verkündet. Zunächst hatte Staatschef Markus Söder dem Spiel bereits ein Ende gesetzt, wenn keine Symptome vorlagen. Die aktuelle Regelung geht sogar noch weiter. Die generelle Vorgabe von fünf Tagen Isolation nach positivem Test soll ab dem 16. November aufgehoben werden. Keine Rede mehr von Symptomfreiheit. Aber es gibt eine Bedingung. Diejenigen, die positiv sind, sollten außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen. Auch der CSU-Minister sagte am Freitag: „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause“, sagte Holecek. Gefährdete Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, betonte Holecek. Bayern agiert gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in allen drei Ländern sollen „bald“ neue Regelungen in Kraft treten. Details werden nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums derzeit geprüft.
Holecek steht der Bundesregierung kritisch gegenüber
Klaus Holecek hat das Ende der Zwangsisolation in Bayern angekündigt. © Sven Hoppe/dpa „Leider hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, eine gemeinsame Lösung in der Frage der Abschottung zu finden“, sagte Holecek. „Deshalb gehen wir jetzt diesen wichtigen Schritt für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Coronavirus angesichts einer sich verändernden Pandemie-Lage.“ Es ist der richtige Zeitpunkt für Menschen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Grundlage dieser Entscheidung ist – so die anderen drei Bundesländer – eine wissenschaftliche Bewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und mehrere Sachverständige. Bisher mussten sich mit dem Coronavirus infizierte Menschen nach einem positiven Test in der Regel für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben – und bis sie für mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren, insgesamt bis zu 10 Tage. Erstmeldung vom 10. November: München – Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie war Markus Söder (CSU) ein harter Hund. Bayern war das Bundesland mit den strengsten Regeln. Nicht immer ohne Folgen. Die von Söders Kabinett verhängte Ausgangssperre 2020 liegt noch in den Gerichten. Inzwischen hat das Staatsoberhaupt längst die Seiten gewechselt. Vom Team von Caution über das Team von Awareness bis hin zum regulären Volksfest-Besucherteam. Corona ist für den CSU-Chef noch nicht vorbei, aber auf die Warnungen aus Berlin kann er nicht mehr hören. Etwas Krach gab es zuletzt auch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Die Corona-Quarantäneregel muss angepasst werden
Nun will Söder die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus weiter reduzieren. Die nächste Baustelle ist Quarantäne. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen sagte der CSU-Chef: „Ich denke, wir sind jetzt wegen der hohen Impfdichte in einer Endemiephase. Deshalb werden wir jetzt die Quarantäneregeln in Bayern neu schreiben – eventuell gemeinsam mit anderen Ländern. „Eines dieser Länder wird wohl Baden-Württemberg sein“, kam er auch in die Diskussion. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Quarantäne-Regeln wegen des Coronavirus lockern. © Sven Hoppe/dpa Was plant der bayerische Staatschef? Personen, die sich nach einer Ansteckung in Quarantäne befinden, sollen ausreisen dürfen, wenn sie keine Symptome mehr zeigen. Das heißt, Sie können trotz positivem Test wieder arbeiten, solange Sie beschwerdefrei sind. „Wir sind in einer anderen Phase, Lock-In und Lock-Out sind kein Angebot mehr“, sagte der Ministerpräsident der Augsburger Allgemeinen. „Wir bleiben immer vorsichtig, wir fordern Impfungen, aber wir werden die Quarantäneregeln gemeinsam mit unseren Kollegen aus Baden-Württemberg anpassen“, betonte Söder. “Es ist jetzt eine andere Zeit, die Politik muss situationsbedingt angemessene Entscheidungen treffen.” Die Entscheidung über die Quarantäneregel kann bereits am Freitag fallen. (Übrigens: Der Bayern-Newsletter hält Sie mit allen wichtigen Geschichten aus Bayern auf dem Laufenden. Hier abonnieren.)
Video: Söder kann sich Lauterbachs „Gejammer“ nicht mehr anhören.
Söders Fahrverbot Ende November vor Bundesverwaltungsgericht
Am 22. November will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Corona-Regeln Bayerns vom März 2020 entscheiden. Den Termin gaben die Leipziger Richter nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung am Mittwoch bekannt. Hintergrund der Anhörung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Das Verfahren betraf den im April 2020 in Bayern geltenden Erlass zu Infektionsschutzmaßnahmen. Darin wurde festgelegt, dass das Haus nur bei Vorliegen triftiger Gründe bewohnt werden darf. Als triftige Gründe wurden beispielsweise Berufsausübung, Einkaufen, Sport im Freien oder Gassigehen definiert. Daraufhin erklärte das Verwaltungsgericht den Corona-Erlass der Landesregierung vom April 2020 für unwirksam. Insbesondere hieß es damals, die erste Ausgangsbeschränkung im Freistaat sei „grundsätzlich geeignet“, die Übertragung des Coronavirus zu stoppen. In seiner strengen Form sei es aber „keine notwendige Maßnahme“. Außerdem sei die Regelung zu „eng“ und damit unverhältnismäßig, so die Entscheidung der Münchner Richter. Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung jedoch nicht und legte Berufung ein. Wie die Richter nun am 22. November in Leipzig entscheiden werden, blieb bei der mündlichen Verhandlung offen. Der Senat debattierte jedoch ausführlich darüber, ob Staaten in der Frühphase der Pandemie solche weitreichenden Beschränkungen verhängen dürfen. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob das damalige Infektionsschutzgesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Regelungen war. (Telefon mit dpa)