Renate Künast gewinnt jahrelangen Rechtsstreit um Hasskommentare

Stand: 08.11.2022|  Lesezeit: 2 Minuten 
Renate Künast soll die Daten von anderen Facebook-Nutzern bekommen, die sie einmal beleidigt haben 

Quelle: picture alliance/dpa/Christoph Soeder Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Die Anzeige eingebetteter Inhalte erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Drittanbieter der eingebetteten Inhalte eine solche Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Das Berliner Landgericht hatte zunächst die primitivsten Angriffe gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Nun hat Künast einen entscheidenden Erfolg gegen die Plattform Facebook erzielt. Im langjährigen Kampf gegen bösartige Beleidigungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das soziale Netzwerk muss der Politikerin die Daten von zehn weiteren Nutzern geben, die sie online massiv beleidigt hatten. Das entschied der Oberste Gerichtshof Berlin, wie der Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte (Az.: 10 W 13/20). Künast ist das in allen Belangen gelungen. Die Bundestagsabgeordnete behauptete rund drei Jahre lang, Facebook würde ihr die Daten vieler Nutzer geben, um gegen sie vorzugehen. Künast zeigte sich erleichtert: „Es hat lange gedauert, vor allem wegen der Geschwindigkeit der digitalen Welt, aber jetzt gibt es mit der harten Entscheidung des Berufungsgerichts einen Sieg.“ Künast war von der gemeinnützigen Organisation HateAid unterstützt worden. „Ich muss jetzt tief durchatmen, um nach dem langen Rennen glücklich zu sein“, sagte sie. Der Prozess war auch emotional schwierig. Lesen Sie auch Unbekannte hatten Künast als „Stück Scheiße“ und „alte grüne Drecksau“ bezeichnet und noch drastischere und sexistischere Posts geschrieben. Der Fall hatte für Aufruhr gesorgt, weil das Landgericht Berlin zunächst entschieden hatte, dass Künast als Politiker alle 22 Beleidigungen hinnehmen müsse – er hatte eine Gegenreaktion ausgelöst. Das Gericht korrigierte sich später selbst. Allerdings blieb es zunächst dabei, dass Künast nicht von allen Nutzern die Daten erhalten hat. Nachdem das Kammergericht in Berlin nur 12 der 22 Äußerungen als strafbare Beleidigung einstufte und in den anderen Fällen das Recht auf Auskunft verweigerte, zog er vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – mit Erfolg. Im vergangenen Februar hob der Oberste Gerichtshof die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf (Az. 1 BvR 1073/20). Diese verletzten das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Die zehn Aussagen müssen in Berlin noch einmal überprüft werden – unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Karlsruhe. Dies ist inzwischen geschehen – und Künast ist das nun auf ganzer Linie gelungen.