Auch private Räume sollten auf maximal 20 Grad geheizt werden, dies sollte stichprobenartig ermittelt werden. Die Warmwasserbereitung in privaten Räumen ist auf 60 Grad Celsius (im Boiler gemessen) begrenzt. Eine Absenkung der Wassertemperatur auf 60 Grad Celsius würde sich positiv auf den Erdgasverbrauch auswirken. Bei Verstößen prüft die Finanzabteilung die Verhängung von Bußgeldern. Krankenhäuser, Praxen, Geburtshäuser sowie Alten- und Pflegeheime sollen von den Regelungen ausgenommen werden.