Ihre Behauptung damals: Zwei Nächte im Januar 2018 soll Thomas B.* zum Sex gezwungen haben. Aber er hat sie heimlich mit einem iPhone aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen ihn ein. Doch nun musste er wegen der falschen Anschuldigung und wegen des Versuchs, ihm die Freiheit zu entziehen, vor Gericht gehen.

Vergewaltigung wurde erfunden

Das Urteil lautet gegen den Marokkaner: schuldig wegen falscher Anschuldigung und versuchter Freiheitsentziehung. Er wird zu zehn Monaten Gefängnis und einer Busse von 60 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt. Dafür muss er dem Anwalt der Privatanwaltschaft 4000 Franken Genugtuung und 5000 Franken Entschädigung zahlen. Nach dem Prozess eskaliert die Situation: Als die Gäste des Prozesses das Gebäude verlassen, kommt es zu einem Überraschungsangriff. Der Sohn des Sträflings aus erster Ehe geht auf den ehemaligen Schwiegervater von Thomas B. zu, streckt ihm wie zur Begrüßung die Hand entgegen – und schlägt ihn dann kräftig! Das Brillengestell schneidet das Gesicht des Mannes und fällt zu Boden. Die Ruptur blutet stark. Nach der Attacke versucht der junge Mann erneut, den blutend am Boden liegenden Thomas B. anzugreifen. Seine Verwandten halten ihn fest. Darunter die Sträfling, ihre Schwester und eine Freundin. Sie schnappen sich den Täter, zerren ihn zu einem Auto und fahren mit Reifen davon. Der verletzte Thomas V. wird mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert. Laut Thomas B. handelt es sich bei dem Schläger um den 18-jährigen Sohn des Strafgefangenen, der in einem Haus für gewalttätige Jugendliche lebt und in Vereinen boxt.

“Wir waren nackt, also konnte ich kein iPhone verstecken”

Bei einer Befragung vor Gericht gab der Mann bereitwillig Auskunft darüber, was wann und wie passiert ist. Er verwirrt sich bei einzelnen Fragen und vergisst einige Details. Aber als der Richter fragt, erinnert er sich. Bei der Vernehmung des Ehemanns als Informationsquelle interessierte sich der Richter besonders für den 26. Januar 2018. Die Ex-Frau datierte die erfundenen Vergewaltigungen drei Tage vorher und drei Tage später. Sie trafen sich auch am 26., aber er machte hier keine Aufnahmen. Der Richter wollte wissen, warum. Er erklärt: «Wir waren nackt, wir gingen ins Hamam im Keller des Hauses und hatten dort Sex», sagt der Basler Bieter. „Ich könnte dort kein iPhone verstecken. Außerdem waren die Vorzeichen unterschiedlich. „Wir haben im Restaurant gegessen und sind spontan zu ihr nach Hause gegangen.“ Der Richter resümierte: „Sie trafen sich dreimal die Woche. Am 23. Januar küssten sie sich nur. Am 26. Januar hatten sie Sex und am 28. Januar Oralsex. Korrekt? Der Privatanwalt nickte zustimmend.

Ersterer verweigert die Aussage

Während der Vernehmung des Ex-Mannes schüttelte die Ex-Frau ständig den Kopf. Offenbar widersprach er den Vorwürfen. Als der Richter sie schließlich zu den falschen Anschuldigungen befragte, verweigerte sie jedoch die Aussage und verwies sie an ihren Anwalt. Auch in seinen letzten Worten sagte er nichts zu dem Vorwurf. In hässlichem Deutsch erzählte sie von einem Vorfall, bei dem ihr Ex die Feuerwehr gerufen hatte, weil sie Angst vor einem Brand in ihrem Haus hatte. Zweitens erwähnte sie ein Foto, auf dem sie einen anderen Mann küsste. Warum sie das gesagt hat, bleibt ihr Geheimnis. Er zeigte kein Bedauern über die falschen Anschuldigungen.

Die Verteidigung wollte Freispruch

Ihr Anwalt stützte seine Verteidigung auf eine neue Taktik. Er meinte das nicht so mit Vergewaltigung. Sie sprach nur am Rande über Sex gegen ihren Willen. Tatsächlich wandte sich das Gespräch mit der Polizei anderen Vorwürfen zu, etwa der Verfolgung. Und vielleicht haben Sie in den Aufnahmen keine Gewalt gehört, weil der ungewollte Sex woanders stattfand. Zudem seien die Aufnahmen illegal gemacht worden und daher als Beweismittel nicht zulässig. Der Verteidiger beantragte erfolglos Freispruch.

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