Der Skandal um Mario Fehr hat Folgen Ein Redezeitstreit zwischen Regierungsrat Mario Fehr und Regierungsrätin Esther Guyer hat im Zürcher Kantonsrat Kontroversen ausgelöst. Die Verwaltung des Kantonsrates wird sich am Donnerstag mit dem Fall befassen. Gepostet: 11:28 Uhr | Aktualisiert: 11:59 Uhr Wie lange darf ein Zürcher Regierungsrat bei einem Kurzgespräch sprechen? Die Frage löste am Montag im Zürcher Kantonsrat einen Skandal zwischen dem überparteilichen Sicherheitsdirektor Mario Fehr (63) und der Grünen-Kantonsratspräsidentin Esther Guyer (71) aus. Guyer war der Meinung, dass der Regierungsrat in der kurzen Diskussion über die dringende Erklärung einer Initiative zur Betreuung minderjähriger Asylsuchender eine begrenzte Redezeit von zwei Minuten habe – ebenso wie die Mitglieder des Kantonsrates. Fehr hingegen sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, er habe nicht über die Dringlichkeit der Initiative gesprochen, sondern sich allgemein zur Situation unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender im Kanton Zürich geäußert. Dies ist ein wichtiges Thema.
Gab es ein Schlichtungsbier?
Da die beiden Hauptprotagonisten sichtlich genervt aufeinander waren, stellt sich die Frage: Gab es zwischendurch ein Versöhnungsbier? Gab es überhaupt eine Entschuldigung? Fehr will sich gegenüber Blick nicht weiter äussern und verweist auf seine gestrige Position. “Ich werde das ganze Thema mit ihm besprechen, wir können uns definitiv einigen”, sagte Guyer auf Nachfrage. “Ich erwarte keine Entschuldigung von ihm, aber er muss sich in Zukunft an die Regeln halten.” Zudem wird sich am Donnerstag die Verwaltung des Kantonsrates mit dem Fall befassen, wie Guyer bestätigt. Der Abschnitt zur kurzen Erörterung der kantonalen Ratsordnung erwähnt ausdrücklich nur die Redezeit der kantonalen Ratsmitglieder. “Es ist absolut ungewöhnlich, dass ein Regierungsberater in einer kurzen Diskussion spricht”, erklärt Guyer. Wenn also entgegen der Sitte ein Regierungsrat spricht, hat er die gleichen Weisungen zu befolgen wie die Kantonsräte. „Das müssen wir jetzt bestenfalls explizit im Reglement festhalten, das werden wir in der Vorstandssitzung besprechen.“
Ein „außergewöhnliches Ereignis“?
Fehr hingegen sieht seine Position durch eine ganz andere Passage bestätigt: „Der Regierungsrat kann eine Notstandserklärung aussprechen“, heißt es in Paragraf 66 des Reglements. Ob die Debatte über die Dringlichkeit einer Initiative (und nicht die Initiative selbst) oder die Frage der minderjährigen Asylsuchenden im Jugendasylzentrum Lilienberg als „Notfall“ zu werten ist, bleibt Ansichtssache. Wie so oft in der Gesetzgebung gibt es hier viel Interpretationsspielraum. Aber eines ist klar: Der Talktime-Skandal ist in Zürich nach wie vor ein Thema. Und auch über den Posten selbst kann Fehr bald wieder ausführlich sprechen, da der Kantonsrat ihn für dringlich erklärt hat. Die ganze Medienkonferenz: Mario Fer tritt bei SP zurück (01:55)