Wunsch nach einer gesetzlichen Grundlage für eine automatisierte Zutritts- und Zugangskontrolle („Zone Access Management“)

Wien (OTS / RK) – Der Österreichische Städtebund begrüßt die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes anlässlich der gestrigen Beratung im Verkehrsausschuss des Nationalrates und der gemeinsamen Verhandlungen. „Die in der Novelle vorgeschlagenen Maßnahmen stärken den Umweltverbund, erhöhen die Verkehrssicherheit und wirken sich positiv auf die aktive Mobilität in Städten aus.“ So ist es Städten nun zum Beispiel möglich, Radwege in großem Umfang auszuweisen, da mit der aktuellen Novelle die Beschränkung auf Straßen ohne Zufahrt für Kraftfahrzeuge aufgehoben wird. Auch für einen ruhigen Verkehr im Schulumfeld wird in Form von „Schulstraßen“ eine gesetzliche Grundlage geschaffen. „Die Bundesregierung kommt mit dieser Novelle den langjährigen Forderungen des Österreichischen Städtebundes nach, was wir sehr begrüßen“, so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Die neueste Forschung zum Investitionsbedarf im Radverkehr zeigt, dass je nach Anlagentyp 710-882 Mio. € pro Jahr benötigt werden, um bis 2030 einen Radverkehrsanteil von 13 % in Österreich zu erreichen. Das aktuelle Fördervolumen von klimaaktiv mobil (Förderprogramm für die aktive Mobilität des Bundes) beläuft sich auf 60 Millionen Euro pro Jahr. „Um Rad- und Fußgängerinfrastruktur in Städten schnell umsetzen zu können, wären neben den gesetzlichen Möglichkeiten zwölfmal mehr Fördermittel erforderlich“, so Weninger weiter.

Voraussetzung für eine automatisierte Zugangskontrolle

Der Städtebund setzt sich seit Jahren dafür ein, dass bestehende Fahr- und Zufahrtsverbote in der Stadt auch mit automatisierten bildgebenden Verfahren überwacht werden können. Eine ähnliche Regelung existiert in vielen italienischen Städten in Form der „zona traffico limitato“ (ZTL) und ist leider nicht Bestandteil der aktuellen Novelle. Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Wir erwarten, dass dieses Projekt in einem zweiten Schritt umgesetzt wird. “Der Städtetag und das BMK haben gemeinsam ein Rechtsgutachten zu Datenschutzfragen erstellt und es sieht gut aus.” „Wir gehen davon aus, dass bis zum Herbst eine entsprechende gesetzliche Grundlage zur automatisierten Kontrolle bestehender Fahrverbote geschaffen werden könnte – den politischen Willen dazu vorausgesetzt“, zeigte sich Weninger zuversichtlich. Im Rahmen der Evaluierung hat der Städtebund den Konsultationsmechanismus aufgrund der finanziellen Auswirkungen der ursprünglichen Vorschläge zu § 7 Abs. 6 (allgemeine Einnahmenfreigabe Radverkehr) und § 24 Abs. 1 lit. d) Parkverbote annulliert Kreuzungen von derzeit 5 auf 8 Meter), was sich in Form von erhöhtem Prüf- und Regulierungsaufwand sowie in Form von Bodenmarkierungen im Bereich der Straßenmeistereien bzw. Verkehrsbehörden auf städtischer Ebene auswirken würde Kreuzungen und notwendige Änderungen im Bereich der Beschilderung. Beide Paragraphen sind nicht mehr Bestandteil des Regierungsentwurfs.

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Der Österreichische Städtebund vertritt die Interessen und eine starke Stimme der Städte und größten Gemeinden Österreichs. Derzeit gibt es 259 Mitgliedsgemeinden. 5,5 Millionen Menschen leben in Städten in Österreich. 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich zudem in Städten.

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