Die Weisungen des Justizministers für die Jahre 2011 bis 2018, vor allem für die Jahre 2014 bis 2020, nahmen die Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis. Ein Vorschlag zur Reform der NEOS zur Erleichterung der Gründung wurde verschoben. Regierungsvorlage zum Aktionärseinbruch und zur Berufung gegen Entscheidungen des Akquisitionsausschusses Die Änderungen des Einschleichens (1526 dB) sollen in erster Linie den Aktionären zugute kommen, die – allein oder in gemeinschaftlichen juristischen Personen – eine kontrollierende Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft halten, aber nicht die absolute Mehrheit der Stimmrechte ausüben. Die positiven Ergebnisse für diese Aktionäre sollen laut Vorschlag darin gesehen werden, ihren strategischen Handlungsspielraum zu erweitern oder die Kosten für Rechtsberatung zu senken. Die Bietpflicht soll künftig nur noch bei einem Zukauf von drei und nicht wie bisher zwei Prozentpunkten ausgelöst werden. Frühere Lagerverkäufe müssen berücksichtigt werden. Unter anderem werden zwei Ereignisse definiert, bei denen statt einer Angebotspflicht eine Mitteilungspflicht gegenüber der Akquisitionskommission besteht, beispielsweise wenn ein Aktionär bereits eine Mehrheitsbeteiligung hatte, dann aber nur vorübergehend untergegangen ist. Andererseits soll ein Einschleichen im Bereich unterhalb des Mehrheitspakets nur einmalig die Angebotspflicht auslösen. Um die österreichische Rechtslage an eine Entscheidung des EuGH anzugleichen, soll auch gegen künftige Entscheidungen der Erwerbskommission die Berufung zum Landesgericht Wien möglich sein und die Teilnahmemöglichkeit am Feststellungsverfahren erweitert werden. . Für dieses neue Beschwerdeverfahren werden auch die entsprechenden Gerichtsgebühren durch eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes neu festgelegt. Während Philipp Schrangl (FPÖ) die Kostenübernahme einer zusätzlich erforderlichen Stelle beim Bezirksgericht Wien anstrebte, begrüßte Johannes Margreiter für NEOS die Einlösung von Rechtsschutzmöglichkeiten für Entscheidungen der Erwerbskommission. Zu beachten ist für ihn, ob die Anhebung der Schwelle von zwei auf drei Prozent mit einer Bevorzugung von Großaktionären einhergeht. Christian Drobits (SPÖ) kritisiert offen die Anhebung der Schwelle, die er als klaren Nachteil für Minderheitsaktionäre sieht. Klaus Fürlinger (ÖVP) forderte dagegen eine Grenze, entweder bei zwei oder bei drei Prozent, die keine „böswillige Freilassung“ darstelle. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sagte, die Änderungen seien aus ihrer Sicht “wenig gerechtfertigt”. NEOS fordert „echten Neustart“ NEOS (1618 / A (E)) fordert eine vollständige Modernisierung der Rahmenbedingungen rund um das Thema Unternehmensgründung. Die Corona-Pandemie hat die Schwächen und Defizite der Strukturen in Österreich aufgezeigt und aufgezeigt, was besser gemacht werden könnte. Seit vielen Jahren wird eine umfassende Reform diskutiert, aber nicht umgesetzt, die die Ansiedlung erleichtern und die Lage des Hauses attraktiver machen soll. Aufgrund dieser Verzögerung bei den Reformen rangiert Österreich laut Johannes Margreiter (NEOS) auf Platz 127 im Ranking der Weltbank für Unternehmensgründungen. Es bedarf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Unternehmensgründer, der Modernisierung des Gesellschaftsrechts, der Schaffung eines einheitlichen Fensters und der Verpflichtung zur Mitarbeiterbeteiligung. Die Gründung einer Stiftung soll innerhalb von 24 Stunden digital und mit Kosten von maximal 100 € möglich sein. Der Antrag wurde durch die Stimmen der PVP und der Grünen vertagt. Die Diskussion im Ausschuss zeige, dass es sich bei dem Antrag um ein sehr komplexes Thema handele, das viele Bereiche berühre, fasste Justizministerin Alma Zadić die unterschiedlichen Positionen zusammen. Die Regierung geht das Thema Start-ups an und fordert den Gesetzgeber auf, Geduld zu haben. Ziel ist es, die Gründung eines Unternehmens zu erleichtern und gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit zu wahren. Österreich habe laut der Justizministerin wiederholt die im internationalen Vergleich hohen Standards gelobt, aber auch anerkannt, dass für Start-ups einige Vereinfachungen notwendig seien. Weisungsberichte des Justizministers für 2019 und 2020 In den Jahren 2011 bis 2018 hat das Justizministerium nach Abschluss des zugrunde liegenden Verfahrens insgesamt 69 Anordnungen erlassen. Dies geht aus dem Unterrichtsbericht 2019 (III-161 dB) hervor. Justizministerin Alma Zadič listet insgesamt 65 Fälle auf, wobei in vier Fällen zwei Weisungen erteilt wurden. Laut Belehrungsbericht 2020 hat das Justizministerium im Zeitraum von 2014 bis 2020 nach Beendigung des zugrunde liegenden Verfahrens 52 Verfügungen erlassen, wobei jeweils zwei Verfügungen in drei Verfahren (III-447 dB) ergangen sind. In 18 Fällen war die Weisung die Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens oder die Durchführung konkreter Ermittlungen in der Sache. Mit 42 Weisungen (60,9 %) laut Gutachten 2019 und 34 Weisungen (65,4 %) laut Gutachten 2020 lag der regionale Schwerpunkt auf dem OLG Wien. Der Richtlinienbericht 2019 wurde einstimmig und der Richtlinienbericht 2020 mit einer Mehrheit von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen. Der FPÖ-Vorschlag, den Richtlinienbericht 2020 nicht im Ausschuss abzuschließen und im Plenum zu diskutieren, blieb mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS in der Minderheit. Die Unterweisungsberichte seien sehr umfangreich und würden Transparenz in die Unterweisungen bringen, erklärte Justizministerin Alma Zadić. Bezüglich der Zukunft der Führung verwies der Minister auf eine Arbeitsgruppe einer Bundesanwaltschaft. Dies würde einen Vorschlag ausarbeiten, wie man von einem Politiker zu einem unabhängigen General wird. Der geringste Verdacht politischer Einflussnahme schade dem Ansehen des Rechtsstaats, begründete Selma Yildirim (SPÖ) die Forderung der SPÖ nach einem politisch unabhängigen Landeshauptmann und forderte die Einbeziehung von Fraktionen in den Arbeitskreis. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sprach sich gegen ein solches Engagement aus. Die Arbeitsgruppe bat darum, einen Vorschlag zu entwickeln und das Ergebnis nicht durch die Einbindung der Politik zu beeinflussen. Das bestehende System funktioniere gut, sagte Philipp Schrangl (FPÖ) hingegen und sprach sich für eine Verbesserung des Systems aus. Klaus Fürlinger (ÖVP) begrüßte die relativ wenigen Weisungen im Berichtszeitraum, kritisierte aber die zu lange Verfahrensdauer. Das sind keine verherrlichenden Blätter für den Rechtsstaat. Für schnellere Verfahren werden mehr Ressourcen benötigt, antwortete der Justizminister und verwies auf die vorgenommenen Erhöhungen und darauf, dass der Zeitplan der Verfahren dem internationalen Durchschnitt entspreche. Außerdem hat sie zur Beschleunigung unter anderem Meldepflichten reduziert. Einzelne Verfahren würden definitiv länger dauern, sagte Zadić. Man habe den Eindruck, dass FPÖ-bezogene Verfahren an unterschiedlichen Maßstäben gemessen würden, sagte Harald Stefan (FPÖ) und verwies unter anderem auf den „Liederbuch-Fall“ und die Klage gegen FPÖ-Nationalrat Wolfgang Zanger. Johannes Margreiter (NEOS) kritisierte daraufhin die Einberufung in den Unterrichtsrat. (Letzter Rechtsausschuss) mbu / pst
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