Die Zahl der Coronavirus-Fälle sinkt und die Grundimmunität in der Bevölkerung liegt bei 90 Prozent – ​​auf dieser Grundlage heben nun vier Bundesländer die Auflage der Isolation auf. Es gibt jedoch Empfehlungen für alle, die krank sind.

Vier Bundesländer haben vereinbart, die Verpflichtung zur Isolierung von Corona-Infizierten am 16. November aufzuheben. Das sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte.

In diesen Ländern sollen „bald“ neue Regelungen in Kraft treten, die Details werden derzeit ausgearbeitet. Daher sollte die generelle Verpflichtung zur Isolierung positiv Getesteter aufgehoben werden. „An ihrer Stelle werden die Bundesländer passgenaue, verbindliche Schutzmaßnahmen wie eine eingeschränkte Maskenpflicht für positiv Getestete sowie dringende Empfehlungen einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart.

Jannik Pentz, BR, zur Verpflichtung zur Isolierung des Coronavirus in vier Bundesländern

Tagesschau 16:00 Uhr, 11.11.2022

Wieder mehr Verantwortung

„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). “Es ist an der Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.”

Die Bundesländer verweisen nach Angaben aus Stuttgart „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es ab Sommer 2022 Schutzmaßnahmen zur Ablösung der Isolation gibt“. Aus diesen Ländern liegen keine negativen Befunde vor.

Einigung über Empfehlungen

„Sinkende Infektionszahlen, wirksame Impfungen, Grundimmunität in der Bevölkerung von über 90 Prozent, generell kein schwerer Krankheitsverlauf und wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder diesen sofortigen Schritt.“

Die Länder einigten sich der Mitteilung zufolge auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese schreiben zum Beispiel vor, dass positiv Getestete außerhalb der Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Daher ist auch geplant, positiv getesteten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen als Besucher den Zutritt zu verwehren.

Kritik von Patientenfürsprechern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisierte die Ankündigung der vier Bundesländer. Er denkt, es ist falsch. Es wird deutschlandweit zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führen. Es gebe auch keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten, so der SPD-Politiker.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz war gegen die Aufhebung. Die Isolationspflicht verhindere laut CEO Eugen Brysch eine ungehinderte Ausbreitung des Virus. Dies verhindert Schmerz und Tod. Es wäre chaotisch, wenn in diesem zentralen Punkt in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten würden.

RKI: Ende der Selbstisolation nach negativem Test

Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, forderten Lauterbach Ende September in einem gemeinsamen Schreiben auf, dafür zu sorgen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für mit dem Coronavirus infizierte Personen ändert. Lauterbach hatte das damals rundweg abgetan.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bereits darauf hingewiesen, dass sich die Bundesländer über die RKI-Einrichtung hinwegsetzen können.

Das RKI empfiehlt den Bundesländern, fünf Tage Isolation für Infizierte anzuordnen. Es wird dringend empfohlen, die Isolation erst zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ist. Gesundheits- und Pflegepersonal soll 48 Stunden vor dem Test beschwerdefrei gewesen sein.

Lauterbach hält an der Verpflichtung fest, mit dem Coronavirus infizierte Personen zu isolieren

Birthe Sönnichsen, ARD Berlin, 11.11.2022 12:34 Uhr