Wer sich mit dem Coronavirus infiziert und beschwerdefrei bleibt, muss sich ab heute in Schleswig-Holstein nicht mehr selbst isolieren. Stattdessen gilt künftig – außerhalb des eigenen Zuhauses – eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen. Wie die Landesregierung mitteilte, passt das Gesundheitsministerium die Regeln für positiv auf das Coronavirus getestete Personen an: Ab heute müssen sich mit dem Coronavirus infizierte Personen nicht mehr in Isolation begeben. Dies regelt ein neuer Erlass vom Mittwoch, 16. November. „Die Sachverständigenanhörung hat eindeutig bestätigt, dass es weder erforderlich noch verhältnismäßig ist, im Falle einer Infektionskrankheit, deren Auswirkungen inzwischen mit anderen, ähnlich schweren Infektionskrankheiten vergleichbar sind, dauerhafte staatliche Maßnahmen mit Freiheitsentzug anzuordnen.“ erklärte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Gleichzeitig betonte er aber, dass weiterhin der allgemeine Grundsatz gelten müsse: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“. Auch hier brauche es mehr Eigenverantwortung, “wie es zum Beispiel bei der Grippe oder anderen ansteckenden Krankheiten der Fall ist”, sagte der Minister.
Die neuen Regelungen im Überblick:
Bei positivem Corona-Test
Außerhalb Ihres Hauses ist eine Fünf-Tages-Maske für Personen ab 6 Jahren in Innenräumen erforderlich. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ eine Maske zu verwenden. Während dieser Zeit ist Besuchern das Betreten medizinischer und pflegerischer Einrichtungen untersagt. in dieser Zeit Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kitas und Kindergärten, da diese in der Regel keine Maske tragen. während dieser Zeit für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten ein Beschäftigungsverbot zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen. für Menschen, die keine Maske tragen können, dass sie fünf Tage lang die Schulen nicht betreten dürfen.
Alle Anordnungen sind laut Gesundheitsministerium bis zum 31.12.2022 befristet.
VIDEO: Günther: “Coronavirus-Situation in SH ist absolut unter Kontrolle” (9 min)
Der PCR-Test ist noch nicht obsolet
Neben zwingenden Vorschriften gibt es einige Empfehlungen. Dazu gehört das Tragen einer Maske in Innenräumen auch nach fünf Tagen, bis Sie für mindestens 48 Stunden beschwerdefrei sind. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen sollten in dieser Zeit auf eigene Gefahr – auch mit Maske – Menschenansammlungen meiden und den Austausch mit anderen Personen weiter reduzieren. Entscheidend für die Anwendung der Regelungen des Erlasses sind positive Tests beim Arzt, bei einer Teststelle oder Selbstdiagnostiktests: Bei positivem Selbsttest ist der Kontroll-PCR-Test bei der Teststelle oder beim Arzt nicht verpflichtend , aber immer noch für einen behördlichen Genesungsnachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz.
Unternehmen haben Margen
In einer Stellungnahme weist das Kieler Gesundheitsministerium Arbeitgeber darauf hin, dass sie im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz unabhängig von der Verordnung die Möglichkeit haben, eigene Anordnungen zum Umgang mit Infektionskrankheiten zu treffen. Grundlage hierfür ist die entsprechende Gefährdungsbeurteilung. So können beispielsweise Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken, eine Stelle für symptomlos positiv getestete Mitarbeiter annehmen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und Schutzmaßnahmen wie die Verwendung einer FFP2-Maske oder ähnliche Maßnahmen umgesetzt werden .
SH und drei weitere Länder ziehen sich zurück
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärten am Freitag (11. November), wie es mit den Corona-Regeln in Schleswig-Holstein weitergeht. Das Land habe sich mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen darauf geeinigt, die generelle Verpflichtung zur Isolierung positiv Getesteter aufzuheben, heißt es in einer Mitteilung der Gesundheitsministerien.
Günther über das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV
Auch andere staatliche Maßnahmen sollen auslaufen. Günther hatte am Freitag angekündigt, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr nicht über den 31. Dezember hinaus verlängern zu wollen. Man hoffe auf ein einheitliches Vorgehen in den Bundesländern.
Pandemie wird endemisch: Situation unter Kontrolle
Der Ministerpräsident sprach von “Schritten in Richtung Normalität”. Er begründete das Vorgehen damit, dass die Lage in Schleswig-Holstein unter Kontrolle sei. Laut Experten gibt es einen Übergang von einer Pandemie zu einer Endemie. Er erwähnte auch die hohen Impfraten im Land. Video 3 Minuten Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will die Isolationspflicht bei einer Coronavirus-Infektion abschaffen. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold (Grüne) erläutert die Gründe. 3 Minuten Monika Heinold sagte: „Dies ist nicht die Zeit, um in sein individuelles Schneckenhaus zu kriechen, aber wir wollen als Gesellschaft zusammenhalten.“ Man wolle aber auch diejenigen beruhigen, die einer Aufhebung der Regeln bislang skeptisch gegenüberstanden. „Wir wollen keine Spaltung aufgrund der Aufhebung der Maßnahmen.“
Lauterbach kritisiert SH
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte den Vorgang einen Fehler. „Das kommt zum falschen Zeitpunkt und findet nicht die Zustimmung der Bundesregierung“, sagte er. Es gibt auch keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolation zu verzichten. Wöchentlich gebe es etwa 1.000 Covid-Tote, einer stehe vor einer „potentiell schweren Winterwelle“ und stehe „am Vorabend einer ansteckenderen Variante“. Weitere Informationen 2 Minuten Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will die Isolationspflicht bei einer Coronavirus-Infektion abschaffen. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erläutert die Gründe. 2 Minuten Gerade bei Symptomen können Antigentests Gewissheit bringen. Grundsätzlich schlagen sie sich gut mit der Omicron-Variante. mehr Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Neues für Schleswig-Holstein | 16.11.2022 | 18:00 Uhr