Erneuter Misserfolg vor Gericht – Lambrecht muss Angaben zum Helikopterflug ihres Sohnes machen
Stand: 15.11.2022| Lesezeit: 2 Minuten
Sie: dpa/Valeria Mongelli
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Im Frühjahr gab es Probleme für Verteidigungsministerin Christine Lambrecht – ihr Sohn hatte Bilder von sich in einem Regierungshubschrauber veröffentlicht. Lambrecht muss nun Angaben zu dem Vorfall machen, weil es „ausreichend amtlicher Bericht“ gebe.
Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Medienberichten zufolge im Fall der Verlegung ihres Sohnes mit einem Bundeswehrhubschrauber eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Laut einem Bericht der Website Business Insider vom Dienstag hat das Oberverwaltungsgericht Köln die Berufung von Lambrecht gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung zurückgewiesen, mit der die Ministerin Auskunft darüber verlangen musste, wer das Foto ihres Sohnes im Regierungshubschrauber gemacht hat.
Kurz vor Ostern in diesem Jahr reiste Lambrecht in Begleitung ihres Sohnes mit einem Bundeswehrhubschrauber zu den Soldaten in Schleswig-Holstein. Anschließend fuhr sie mit ihrem Sohn in den Urlaub nach Sylt. Bekannt wurde der Flug durch die Veröffentlichung eines Fotos, das ihr Sohn im Internetnetzwerk Instagram veröffentlichte. Er zeigt auf den Sohn im Helikopter.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurde die Flucht des Sohnes erlaubt. Auch hierfür trug Lambrecht vereinbarungsgemäß alle Kosten. Der Prozess erzeugte jedoch eine erhebliche Medienberichterstattung. Zu diesem Zeitpunkt stand Lambrecht bereits beruflich unter Druck. Sie wurden unter anderem wegen ihres Umgangs mit Waffenlieferungen an die Ukraine kritisiert.
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Das Verwaltungsgericht Köln hatte im August entschieden, dass das Verteidigungsministerium einem Journalisten Auskunft über die Einzelheiten der Aufnahme und Veröffentlichung geben müsse, weil der Vorfall “ausreichenden Dienstbezug zur Bundeswehr” habe. Gegen diese Entscheidung legte Lambrecht Berufung ein. Dies sei nun vom Obersten Verwaltungsgericht abgelehnt worden, heißt es in dem Bericht.
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