dpa Audio: rbb24-Inforadio | 16.11.2022 | Jan Menzel | Bild: dpa Erstmals in der Geschichte müssen die Wahlen in Berlin wiederholt werden. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes am Mittwoch. Grund dafür sind die zahlreichen Pannen bei den Wahlen 2021. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 26. September 2021 müssen vollständig wiederholt werden. Das entschied das Berliner Landesverfassungsgericht am Mittwoch. Folglich werden sie Stadtweite Wahlen wurden für ungültig erklärt, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting. Auch die Wahlen zu den zwölf Landtagen sind betroffen, weil sie nach Angaben des Landgerichtspräsidenten Selting am selben Tag stattfanden. Das Referendum ist davon nicht betroffen “Deutsche Wohnen & Co enteignen.” Die Entscheidung wurde erwartet, nachdem der Vorsitzende des Landgerichts Selting bereits in einer Anhörung im September erklärt hatte, dass angesichts der zahlreichen Wahlfehlfunktionen von einer “Totalnichtigkeit” der Wahl auszugehen sei. In dem Das Land hat jetzt 90 Tage Zeitum die Option abzurufen. Im Gespräch ist es die 12. Februar 2023 als Termin. Am heutigen Mittwoch beginnt die 90-Tage-Frist für die Planung der Wiederwahl. Das Gericht betonte, dass keine neue Wahlperiode beginnen werde. Das Abgeordnetenhaus kann seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen, alle Beschlüsse bleiben rechtskräftig.

Ich bin 26. September 2021 es gab mehrere Wahlen und Abstimmungen – und das war’s schwere Wahlfehler hatte. Mitten in der Corona-Pandemie wurden in Berlin der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die zwölf Landtage neu gewählt. Zudem wurde ein Referendum über die Enteignung von grossen Wohnanlagen abgehalten. Zeitgleich lief auch der Berlin-Marathon. Die Folgen dieser Konzentration und schlechten Vorbereitung waren riesige Probleme, wie falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahllokale, die vorübergehende Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor. Einige Wähler gaben ihre Stimme nach 18 Uhr ab. oder auf hastig kopierten Stimmzetteln, weil es keine Vorräte gab. Schimmel Die Entscheidung vom Mittwoch basiert weitgehend auf Wahlaufzeichnungen der Wahllokale und etwa 100 Aussagen von Beteiligten, wie Selting sagte. Wahlfehler, die sich allein aus den Unterlagen ergeben, reichen aus, um die Wahl für ungültig zu erklären. Zudem lässt sich nicht mehr feststellen, wie viele Menschen aufgrund der zahlreichen Katastrophen nicht wählen konnten. Problematisch sei laut Gericht auch, dass teilweise noch nach 18 Uhr abgestimmt werde, wenn bereits erste Prognosen bekannt gegeben worden seien.

Dem Gericht sei bewusst, dass diese Entscheidung den weitreichendsten Eingriff in den Bestand der Wahl 2021 darstelle, sagte der Gerichtspräsident. Aber die Wahlfehler sind zu viele und zu schwerwiegend es war. Nur eine vollständige Wiederholung der Wahlen kann eine den gesetzlichen Anforderungen an demokratische Wahlen genügende Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Kreistage sicherstellen. Schimmel Wahlen nur teilweise zu wiederholen, vom Verfassungsgericht abgelehnt. Dies gibt einer relativ kleinen Gruppe von Wählern zu viel Einfluss auf das Gesamtergebnis. Die Relevanz des Befehls muss laut Selting nicht mathematisch nachgewiesen werden. Die schiere Anzahl der Fehler reicht aus, um darauf hinzuweisen, dass die Sitzplatzvergabe betroffen war. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch Zahlen als Beweis. So könnten allein beim zweiten Wahlgang mindestens 20.000 Menschen nicht abstimmen. Die AfD hätte mit 2000 Stimmen mehr einen weiteren Sitz im Abgeordnetenhaus erkämpft, den Grünen fehlten 10.000 Stimmen um einen weiteren Sitz. Der FDP hätte allein in Charlottenburg-Wilmersdorf eine dreistellige Stimmenzahl nachgeholfen. Das Gericht machte die zuständigen Verwaltungen für die Durchführung der Wahlen verantwortlich. In einigen Wahllokalen die unzumutbare Bedingungen war, so Selting. Demokratische Prinzipien wie das Recht auf freie und gleiche Wahlen wurden von Anfang an kompromittiert. Es seien nicht nur die mehr als 5.000 nicht zugestellten Stimmzettel oder die rund 4.000 falschen Stimmzettel am Wahltag selbst – schlechte Wahlvorbereitung sei ein schwerer Fehler gewesen, sagte Selting. so sein Es wurden nicht genügend Umfragen geplant die zuständigen Behörden hätten das auch nicht genügend Zeit zur Abstimmung. Demnach wurde mit drei Minuten Abstimmungszeit pro Person kalkuliert – bei sechs Stimmen und fünf Stimmzetteln völlig unrealistisch, so Selting. Den Beweis hätten die Wahlveranstalter am Wahltag selbst geliefert: Als sich mancherorts lange Schlangen bildeten, wurden weitere Kabinen bedrängt. Der Vorsitzende Richter akzeptierte die Erklärung nicht, dass die Pandemiebedingungen zu weniger anwesenden Wählern und mehr Briefwählern geführt hätten. Wie viele Menschen nicht gewählt haben, weil die Wahllokale zwischenzeitlich geschlossen waren oder weil es keine Stimmzettel gab, lässt sich nicht mehr genau feststellen. Unklar ist auch, wie viele Menschen nach 18 Uhr abgestimmt haben. unter dem Einfluss der ersten Vorhersagen. Fast die Hälfte der Wahllokale, 1.090 von 2.256, war nach 18 Uhr noch geöffnet – zu viele, um von Einzelfehlern zu sprechen. Die Richter wiesen das Argument der Senatsinnenverwaltung zurück, die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts auch dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen: Die Berliner Wahlen seien ausschließlich Sache des Berliner Verfassungsgerichts. Um Pannen wie bei der letzten Wahl zu vermeiden, sollen bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum BVV mindestens 38.000 Wahlhelfer eingesetzt werden statt 34.000 im vergangenen Jahr. Sie sollen besser ausgebildet werden und eine deutlich höhere Vergütung erhalten. Auch in den Wahllokalen soll es mehr Umfragen geben als beim letzten Mal.

Auch eine Eine Wiederholung der Wahlen zum Bundestag ist notwendig – zumindest für einige Berliner: Auf Empfehlung der Wahlprüfungskommission hat der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Fahnenparteien von SPD, Grünen und FDP beschlossen, dass sie in den 431 Berliner Wahlkreisen wiederholt werden soll. Die Bundestagsparteien gehen jedoch davon aus, dass die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Zur Kontrolle: rbb|24 live zum Gerichtsurteil vom Mittwoch:

Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 16. November 2022, 12 Uhr