Für NSU war Blood & Honour „blind zuverlässig“
Die Mitglieder von Blood & Honour gehörten zu denen, auf die das NSU-Kerntrio “auf Blinde setzte”. NSU-Mitglieder erhielten laut Andreasch “Wohnung, Ausweis, Geld und andere Formen der Unterstützung” von Blood & Honour-Mitgliedern. Die Angeklagten sollen die seit dem Jahr 2000 verbotene Neonazi-Organisation weitergeführt haben. Das internationale Netzwerk ist mit zahlreichen Gewalt- und Terrorakten verbunden. Es betrifft auch Hassreden (auch durch Musik-CDs) und die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Der größte Verdächtige ist in den 50ern und der jüngste in den 30ern. Manche wirken auf den ersten Blick harmlos für Konservative. Die politischen Ansichten anderer Menschen sind weithin sichtbar: rasierte Köpfe, Arme, Hände und Hälse, die mit Tätowierungen verziert sind, die eine Kapuze einer bei Neonazis beliebten Marke tragen.
NSU-Terror-Geburtstagsfeier?
Auch der Name eines der Angeklagten in diesem Fall tauchte im NSU-Prozess auf: Stanley R. – der Neonazi, der viele Vorstrafen hat, ist seit den 1990er Jahren in der rechten Szene aktiv, NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt soll bei seiner Geburtstagsfeier im März 2006 in einem Rockclub in Kassel gesichtet worden sein – der Verdacht konnte jedoch nicht erhärtet werden. Jedenfalls tötete der NSU zwei Wochen später den 21-jährigen Halit Yozgat in Kassel.
Konzentrieren Sie sich auf ein paar Beamte von Blood & Honour
„Stanley R. ist in den vergangenen Jahren immer wieder bei Razzien, Polizeikontrollen und Ermittlungen aufgefallen“, sagt der Rechtsextremist Robert Andreasch, „unter anderem weil er mit einem Teil der Sektion Combat 18 im Schießen geübt hat. Das war es auch einmal überprüft, als es illegal Munition aus der Tschechischen Republik einführte. Stanley R. gilt als Anführer der verbotenen Organisation „Combat 18“ – was sich mit „Adolf Hitlers Kampftruppe“ übersetzen lässt. Combat 18 bezeichnet sich selbst als bewaffneter Flügel von Blood & Honour, allerdings wird Stanley R. im Münchener Prozess nicht wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation angeklagt, außer wegen Unterstützungshandlungen. Andere stehen im Mittelpunkt des Prozesses: insbesondere die mutmaßlichen Leiter von Blood & Honour in Baden-Württemberg und Bayern, Eric-Alexander S. und Ron W. sowie der sogenannte Leiter der deutschen Abteilung, Sven B. aus Thüringen .
Kategorie: Verstoß gegen Vereinsverbot, Hassreden, verfassungswidrige Symbole
Gerichtssprecher Florian Gliwitzky fasste die Vorwürfe zusammen: „Formal handelt es sich um einen Verstoß gegen das Vereinsverbot. Es handelt sich um Volksverhetzung, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger, also verfassungswidriger Organisationen.“ Und das ist eine CD mit Neonazi-Musik, die die Angeklagten in Ungarn gemacht haben sollen: Darauf brennt unter anderem ein Lied namens „Holocaust“, in dem die Vernichtung der europäischen Juden durch die Nazis beschrieben wird Lüge.
Verfahren basierend auf Razzien im Jahr 2018
Ausgangspunkt des Prozesses war eine bundesweite Razzia im Dezember 2018. Es dauerte mehr als zwei Jahre, bis die Staatsanwaltschaft München Anklage erhob – erneut mehr als ein Jahr bis zum Prozessauftakt. Alle Angeklagten sind laut Gerichtssprecher Gliwitzky auf freiem Fuß. „Zunächst wurden Haftbefehle erlassen. “Diese Haftbefehle wurden ausgesetzt oder aufgehoben.”
Extremismus-Experte: Blood & Honour hat nie aufgehört zu existieren
Der Münchner Prozess ist der erste Prozess für die Fortsetzung von Blood & Honour seit langem. Laut Fachjournalist Robert Andreasch hat die Organisation seit ihrem Verbot im Jahr 2000 nie aufgehört zu existieren: „Man muss wirklich sagen, dass dieser Vorgang fast schon eine Ausnahme ist, dass jetzt, zehn Jahre nach dem letzten Blood & Honour-Verfahren, neo – The Nazis stehen manchmal wegen solch kleiner, relevanter Verbrechen vor Gericht.
Einige Angeklagte streben ein Geständnis im Austausch für eine Begnadigung an
Ursprünglich waren 25 Verhandlungstage bis Oktober angesetzt. Doch der Prozess könnte bald enden. Die Angeklagten sollen die verbotene Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ weitergeführt haben. Es wurde mit einer komplizierten Beweisaufnahme gerechnet. Aber schon am ersten Verhandlungstag zeigte sich, dass die Mehrheit der Angeklagten bereit war, im Gegenzug für einen Freispruch zu gestehen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stellte klar, dass er bereit sei, solche Vereinbarungen einzugehen, insbesondere mit den Angeklagten, die nur Mitläufer seien und nicht vorbestraft seien. Die sogenannten Leiter (insbesondere die Abteilungs- und Deutschlandleiter sowie der mehrfach vorbestrafte Angeklagte Stanley R.) müssten mit Haftstrafen rechnen. Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten nun konkrete Angebote auf Straferlass bis zum nächsten Verhandlungstag Anfang Juli unterbreiten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Prozess schnell beendet wird.