Gericht erklärt Berlin-Wahl für ungültig – Wahl wird voraussichtlich am 12. Februar 2023 wiederholt

Stand: 14:57 |  Lesezeit: 4 Minuten 

„Wir respektieren das Urteil. Der Berliner Senat wird keine Beschwerde einreichen“ Der Berliner Senat will nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies machte der Bürgermeister nach der Urteilsverkündung deutlich. „Der Berliner Senat wird keine Beschwerde gegen ihn einreichen“, sagte der SPD-Politiker Giffey. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Die Anzeige eingebetteter Inhalte erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Drittanbieter der eingebetteten Inhalte eine solche Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die Wahlfehler waren sehr gravierend: Die Wahlen in Berlin ab September 2021 müssen komplett neu gemacht werden. Zu diesem Ergebnis kam das Berliner Verfassungsgericht. Die Hauptstadt hat nun 90 Tage Zeit, um Neuwahlen abzuhalten, und die Vorbereitungen dazu laufen bereits. Nach Angaben von Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) laufen bereits die Vorbereitungen für die Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus. „Wir haben frühzeitig mit den Vorbereitungen für eine Neuwahl begonnen“, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Mittwoch nach dem Urteil. „Seit Sommer setzen wir die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses Wahlen um.“ Er nahm die Entscheidung des Gerichts respektvoll zur Kenntnis. Spranger dankte dem neuen Landeswahlleiter Stephan Bröchler, seinem Büro und den Bezirken für ihr bisheriges Engagement bei der Vorbereitung der Stichwahl. „Alle Beteiligten wissen, worauf es ankommt und arbeiten eng und konstruktiv zusammen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu gewährleisten.“ Das Berliner Verfassungsgericht hatte angekündigt, die von vielen Pannen geprägte Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin komplett zu wiederholen. Die Abstimmung vom September 2021 ist ungültig. Damit blieben die Richter bei ihrer ursprünglichen Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting in der mündlichen Verhandlung Ende September erläuterte.

SPD-Landeschef Saleh: Senat und Parlament arbeiten weiter

Berlins SPD-Fraktions- und Landesvorsitzender Raed Saleh kündigte an, dass Senat und Parlament ihre Arbeit nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Wiederholung der Wahl fortsetzen werden. „Wir müssen sicherstellen, dass die Menschen in der Stadt in der größten Krise seit Jahrzehnten als Folge des russischen Angriffskriegs ihren Lebensunterhalt verdienen, ihre Häuser behalten und heizen können“, sagte Saleh. “Das Abgeordnetenhaus und der Senat werden bis zur Neuwahl im Interesse der Berlinerinnen und Berliner weiterarbeiten.” An dieser Pflicht hat sich im Interesse der Menschen nichts geändert. Das Urteil ist nach Einschätzung der Berliner CDU eine Niederlage für Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). „Das ist ein Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland und in der Welt“, sagte der CDU-Generalsekretär der Hauptstadt, Stefan Evers. “Das ist eine schwere Niederlage für Ms. Giffey und ihren Senat.” Bis zuletzt versuchte vor allem die SPD, öffentlichen Druck auf das Verfassungsgericht auszuüben. Die Berliner FDP forderte ein Gesicht in der Landespolitik. Mit seinem Urteil setze das Berliner Gericht der Funktionsstörung ein Denkmal, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Chaya. Die Machthaber der vergangenen Jahrzehnte, darunter auch die CDU, haben sich konsequent jeder Verantwortung entzogen und offensichtliche Missstände viel zu lange ignoriert. Die Berliner AfD begrüßte das Urteil. „Berlin hat eine zweite Chance bekommen“, sagte die AfD-Landesvorsitzende Christine Brinker am Mittwoch. Der Senat, bestehend aus SPD, Grünen und Linken, sei “verantwortlich für das Wahlchaos”.

Rückruf voraussichtlich am 12. Februar

Ein Rückruf muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlichster Termin gilt laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler der 12. Februar. Sein Vorgänger trat nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurück. Am 26. September bildeten sich in Berlin vor vielen Wahllokalen lange Schlangen Quelle: bye/dpa/dpa-Zentral/Monika Skolimowska Am 26. September 2021 wurden – mitten in der Corona-Pandemie – der Bundestag und die zwölf Landtage in Berlin neu gewählt. Auch eine Volksabstimmung über die Enteignung großer Wohnanlagen fand statt. Zeitgleich lief auch der Berlin-Marathon. Lesen Sie auch Die Folgen dieser Konzentration und schlechten Vorbereitung waren riesige Probleme, wie falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahllokale, die vorübergehende Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor. Einige Wähler gaben noch nach 18 Uhr ihre Stimme ab. oder auf hastig kopierten Stimmzetteln, weil es keine Vorräte gab. Aufgrund der zahlreichen Pannen musste das Oberste Gericht in Berlin die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Landtagen überprüfen. Ihm wurden insgesamt 35 Wertungseinwände vorgelegt, von denen vier zunächst verhandelt wurden. Es betraf die Beschwerden der Landeswahlbehörde, der internen Verwaltung sowie der AfD-Parteien und der Partei.

Auch eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl

Auch die Neuauflage der Bundestagswahl ist notwendig – zumindest für manche Berliner: Auf Empfehlung der Wahlkommission hat der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Leuchtturm-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP entschieden, dass 431 Wahlbezirke Berlins wählen muss wiederholt werden. Die Bundestagsparteien gehen jedoch davon aus, dass die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Ausfälle wie im September 2021 sollen sich nicht wiederholen. Mindestens 38.000 Wahlhelfer sollen bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eingesetzt werden, gegenüber 34.000 im vergangenen Jahr. Sie sollen besser ausgebildet werden und eine deutlich höhere Vergütung erhalten. Auch in den Wahllokalen soll es mehr Umfragen geben als beim letzten Mal.

Die Bundestagswahl wird teilweise in Berlin wiederholt

Wegen mehrerer Unfälle soll die Bundestagswahl vom vergangenen September in 431 Berliner Wahlkreisen wiederholt werden.  Das hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP beschlossen.  Isabell Finzel gibt dazu eine Einschätzung. 
Quelle: WELT / Isabell Finzel