Einbürgerungs- und Quarantänetest: Land Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Verordnung 46 Bilder Die Entwicklung des Coronavirus in NRW in Bildern Foto: dpa / Jonas Güttler

Düsseldorf Nationale Regelungen für Corona- und Quarantänetests laufen Ende Juni aus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin seine Corona-Verordnung bis dahin verlängert. Gesundheitsminister Laumann kritisierte den Gang der Dinge. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung laut einer Mitteilung zunächst um eine Woche verlängert. Grund für die Verlängerung nur bis zum 30. Juni ist, dass die kostenlosen Corona-Tests zunächst nur bis zum 29. Juni geregelt sind. Die Corona-Regeln der Länder beruhen auf Bürgertests und Tests vor Ort, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Darüber hinausgehende Regelungen des Bundes sind dem Landesgesundheitsministerium noch nicht bekannt. „Die Bundesregierung muss dringend Planungssicherheit schaffen. „Dass wir zehn Tage vor Ende der Testbestimmungen nicht wissen, ob und wie es danach mit den Tests weitergeht, ist absurd“, sagte Laumann. Die Infektionsdynamik nimmt noch einmal deutlich zu. „Deshalb appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger: Tragen Sie freiwillig eine Maske, gerade dort, wo viele Menschen zusammenkommen. Jeder ist einem Risiko für langfristige gesundheitliche Folgen nach einer Infektion ausgesetzt. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. „Und lassen Sie sich impfen, wenn Sie es noch nicht getan haben“, erklärte Laumann. Auch die kommunalen Spitzenverbände drängen darauf, dass der Bund in den Sommermonaten kostenlose Bürgeruntersuchungen durchführt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Freitag, er gehe davon aus, dass Bürgertests auch im Sommer weiter zum Einsatz kommen könnten.

Bis zum 30. Juni 2022 gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin:

• Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr bleibt bestehen, analog zu den bundesweit geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und im öffentlichen Fernverkehr. • Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zum besonderen Schutz von älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen bleibt ebenfalls bestehen. • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung vieler Menschen (z. B. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte) bleibt die Maskenpflicht geschlossen. • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur von Besuchern mit einem aktuellen negativen Untersuchungszeugnis betreten werden. Auch die bisher für Mitarbeiter und neue Mitarbeiter geltenden Prüfpflichten bleiben bestehen. Ausnahmen können künftig nur noch für Ambulanzen gelten, die als Kliniken geführt werden und organisatorisch und räumlich hinreichend vom Rest der Klinik getrennt sind. • In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften dürfen Sie nicht auf Vollimmunisierte untersucht werden. Gleiches gilt für Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshaftanstalten und andere Einrichtungen, in denen Freiheitsentzug vorgesehen ist. Auch die Isolationsregelungen im Falle eines positiven Coronavirus-Tests bleiben unverändert. Jeder, der positiv getestet wurde, sollte 10 Tage in Isolation bleiben, kann aber nach 5 Tagen frei sein. In Nordrhein-Westfalen ist weiterhin ein negativer amtlicher Corona-Schnelltest oder PCR-Test (negativ oder Ct > 30) erforderlich, eine Corona-Eigenkontrolle ist nicht ausreichend. Nachfolgend die Fotogalerie: Eine bebilderte Chronik der Corona-Pandemie in NRW (Bluse)