Mit der Aktion „Crypto Damages“ startet der Verband eine Schadenserhebung, die alle Schadensbilder im Kryptomarkt dokumentieren soll. Opfer, die Schäden im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Allgemeinen erlitten haben, können sich über die Homepage an der Kampagne beteiligen. Der Verband hat sich in den letzten Jahren ua auf Detailuntersuchungen/Datenauswertungen zu Massenklagen spezialisiert. Diese stellen eine tiefe Grundlage für weitere rechtliche Eingriffe durch Anwälte dar und ermöglichen das notwendige Gesamtbild eines Schadensereignisses. Daher ist es wichtig, dass sich möglichst viele Betroffene (kostenlos) registrieren und Schäden melden. Das sind die zTs. Bewertung mit IT-Unterstützung, bevor rechtliche Schritte speziell für die Betroffenen eingeleitet werden. Der Fall des Zusammenbruchs der FTX-Börsen ist sehr aktuell. „Vor allem die Medienberichte über Geldverschiebungen von Investoren und die fragwürdige Qualität der ausgegebenen Token als Wertträger legen nahe, dass über kurz oder lang ein Anschluss an US-Insolvenzverfahren für Betroffene nicht nur hergestellt werden muss, sondern sollte eingerichtet werden, damit österreichische und EU-Investoren Zugang zu internationalen Strafverfahren und Sammelklagen haben”, sagt Jaindl. Laut Roman Taudes, einem auf Kryptowährungsfälle spezialisierten Anwalt und Mitglied des COBIN Claims Advisory Board, machen die Ereignisse um FTX derzeit Schlagzeilen, aber sie sind bei weitem nicht der einzige Missbrauchsfall in der Welt der Kryptowährungen. Beschwerden über Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen (CFDs, Futures usw.) sowie betrügerische Broker oder gefälschte Handelsplattformen nehmen seit langem zu. Taudes: „Fast täglich werden uns von geschädigten Anlegern neue Fälle gemeldet, die direkt oder indirekt mit Kryptowährungen zu tun haben. Dank unserer Expertise in der Überwachung von Kryptotransaktionen (sowohl auf der Bitcoin-, Ethereum- als auch Tron-Blockchain) und unserer reichen Erfahrung in Bezug auf den Derivatehandel können wir in der Regel in kürzester Zeit die notwendigen Maßnahmen für die geschädigten Anleger ergreifen. Wie bei klassischen Anlegerfällen hat sich auch bei Kryptofällen die Interessengemeinschaftsbildung bewährt. Dadurch können einerseits Informationsasymmetrien ausgeglichen und andererseits individuelle Kosten gering gehalten werden.“ Der COBIN-Claim wurde 2017 von der Mitte der Zivilgesellschaft gegründet. Bis heute haben sich rund 10.000 Betroffene verschiedener Massenklagen (VW, Wirecard, Wienwert etc.) an den Verein gewandt. COBIN kämpft nach eigenen Angaben für das Klagerecht nach der EU-Richtlinie 2020/1828 – rund 2.400 Aktivisten haben inzwischen eine parlamentarische Petition für den Link unterzeichnet, um diese neue Macht zu bekommen.
Fragen & Kontakt:
Mag. Oliver Jaindl, Präsident: 01/ 376 00 31 – 100 RA Mag. Dr. Roman Taudes, Beirat: LL.M.: 01/ 391 23 45