Pflegenotruf: AK markiert den Alarm

Die Arbeiterkammer schlägt wegen des Pflegenotstands Alarm. Eine abgeschlossene Krankenpflegeschulausbildung soll gewährleistet sein und ein zweistelliges Gehalt.

Voraussetzung für Lohnverhandlungen

Die Arbeiterkammer schlug am Donnerstag Alarm: Die Pflege steuert auf den absoluten Notfall zu. Ein Pflegejob sollte familienfreundlich, nicht überfordernd und gut bezahlt sein. Damit sei die am Mittwoch in Wien beschlossene Lohnerhöhung um 10,2 Prozent eine Forderung für gerade erst anlaufende Verhandlungen im Land, sagt AK-Geschäftsführer Reiner Keckeis: „Es wurde um jeden Cent gekämpft, obwohl die Gewerkschaft über Jahre hinweg gesagt hat, dass wir in einer Pflege sind Notfall, dass wir Probleme haben, Leute zu rekrutieren, und dass es zwischen den Pflegedirektionen und der Gewerkschaft eigentlich einen Konsens gab: Wir müssen etwas tun.”

Voraussetzung ist ein mindestens zweistelliger Abschluss

Aber der Staat bremse immer, so Keckeis: „Und dann steht jetzt der Staatsanwalt auf und sagt, wir müssen den Leuten mehr zahlen. Das ist jetzt der springende Punkt: Wenn es dieses Jahr einen Abschluss gibt, der nicht zweistellig ist, dann sehen wir überhaupt nicht, dass das notwendige Personal im Pflegebereich nachhaltig gehalten werden kann.“

Bildung geht in die falsche Richtung

Die Pflegeausbildung geht laut AK in eine völlig falsche Richtung: Nach der letzten Reform werden leitende Pflegekräfte nur noch an der Fachhochschule ausgebildet, kritisiert AK-Präsident Bernhard Heinzle: „Es gibt 100 Studienplätze an der Fachhochschule , davon sind 60 besetzt. Es gibt eine Abbrecherquote von 25 Prozent. Das funktioniert nie im Leben.” Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegefachassistenten werden in Krankenpflegeschulen ausgebildet. Es sind 100 pro Jahr. Für die psychiatrische Versorgung sind Weiterbildungen nötig, und auch hier mangelt es an Interessenten. Die AK fordert daher grundlegende Änderungen.

AK Anforderungen an ein funktionierendes Versorgungssystem

Bessere Rahmenbedingungen für bereits in der Pflege Tätige (Arbeitszeitsicherheit, Verzicht auf Shared Services, Einhaltung des Seniorenpflegeschlüssels, Qualifikationsmix, der den gesetzlichen Regelungen entspricht und Pflegende nicht überfordert, familienfreundliche Arbeitsbedingungen, Kinderbetreuungsangebote etc. .) Mehr Ausbildungsplätze speziell für den gehobenen Dienst (weiterführende Diplomausbildung in Krankenpflegeschulen für mindestens zehn Jahre) Anwendung des AK-Modells auf die Rekrutierung von Angehörigenpflegern

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