Am Freitagnachmittag fand der Reporter-Leser von „Heute“ Zvonko* (Name von der Redaktion geändert) an der Windschutzscheibe seines Autos einen Bußgeldbescheid, den er überhaupt nicht verstand: obwohl er die Sperrlinie nicht überquerte Querparkplatz. Mit den Vorderreifen seines Autos muss der Wiener nun offenbar blechen. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung könnte nun unzähligen Wienern auf den Kopf fallen.
Im September noch „offensichtlicher Fehler“
Erst Ende August wurde einem Wiener ein Bußgeld für seinen Geländewagen auferlegt, obwohl er – auch hier ragte ein Teil des Wagens auf dem Bürgersteig heraus. Damals sei es noch ein ” gewesen”, teilte die Presseabteilung der Städtischen Wohnung 67 Anfang September mit. Seit dem 1. Oktober sind solche Fälle offenbar klare Regelverstöße – und Parksheriffs gehen hart gegen sie vor. Wegen der neuen Organstrafverfügungen regnete es in Wien-Meidling. Journalisten-Leser Zvonko knallte in einem Video den Kragen hoch.
Platzmangel – die 1,50-Regel gilt nicht für Meidling
„Heute“-Leserjournalist Zvonko und Dutzende Autofahrer, die in der Siebertgasse im 12. Wiener Gemeindebezirk geparkt hatten, erhielten Parkscheine auf ihre Autos. Der Grund: “Es ragt in eine Fußgängerzone hinein.” Obwohl Zvonko nicht auf dem Bürgersteig gefahren ist, muss der Bürgersteig mit einer Breite von mindestens 1,50 Metern befahrbar sein. In der Siebertgasse ist es schwierig, die notwendigen 1,50 Meter freizuhalten, denn: Die gesamte Breite des Bürgersteigs beträgt nur 1,30 Meter. In der Rede „Heute“ fand Zvonko es unfair, dass Autofahrer wegen des ohnehin schon schmalen Bürgersteigs bestraft würden: Dass man auf solchen Parkplätzen, auf denen man gut zu Fuß sei, reihenweise abgestraft werde, halte ich für ein Zeichen von Armut und absolut lächerlich, unnötig und unverhältnismäßig“, sagte Zvonko wütend. Weiterlesen: Nav-Account rca Zeit13.11.2022, 20:46| Bsp.: 13.11.2022, 20:46